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Für eine moderne und nachhaltigere Handelspolitik

Wir bringen Reformen für eine moderne und nachhaltigere Handelspolitik voran: Die Ergebnisse der Verhandlungen in der Ampel.

Klimaschutz, Sozial- und Umweltstandards endlich genauso verbindlich wie wirtschaftliche Aspekte

Viele Handelsabkommen weisen inzwischen sogenannte Nachhaltigkeitskapitel auf, doch die dort enthaltenen Klimaschutz-, Sozial- und Umweltstandards können nicht eingeklagt werden und bleiben deshalb wirkungslos. Wir haben uns mit SPD und FDP nun darauf geeinigt, dass diese Nachhaltigkeitskapitel in Handelsverträgen in Zukunft auch sanktionierbar sein sollen, die Nichteinhaltung dieser Standards also mit ebenso effektiven Konsequenzen belegt werden kann, wie die Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Aspekte. Damit sind Vereinbarungen zu Klimaschutz, Arbeitsstandards und Umweltstandards in Zukunft gleichberechtigter Teil der Handelsabkommen und nicht mehr Standards zweiter Klasse. Wir wollen insbesondere Verstöße gegen das Pariser Klimaabkommen, gegen die zentralen ILO-Arbeitsschutz-Konventionen und gegen das Übereinkommen zur biologischen Vielfalt in letzter Instanz künftig auch die Aussetzung von Handelserleichterungen ermöglichen.

Damit ist eine wichtige handelspolitische Positionierung der Ampel und für Deutschland gelungen, die genau zur richtigen Zeit kommt, denn die Chancen diese Verbesserungen auch bald umsetzen zu können stehen gut. Auch die EU-Kommission hat gestern vorgeschlagen, dass Nachhaltigkeitskapitel sanktionierbar sein müssen, um keine zahnloser Tiger zu sein. Mit der heutigen Einigung kann sich Deutschland nun voll hinter den EU-Kurs stellen und mit einer fairen Handelspolitik sogar vorangehen.

Das ist eine echte Chance, ein neues Kapitel in der Handelspolitik einzuleiten. Globale Handelsbeziehungen können damit zum Motor für den Klimaschutz werden, anstatt Gefahr fürs Klima zu sein.  

Demokratische Handlungsmöglichkeiten und Investitionsschutz in Balance

Die oft unklaren Definitionen und der viel zu weite Interpretationsspielraum in den Investitionsschutzkapiteln vieler Handelsabkommen bieten Unternehmen ein Einfallstor für ungerechtfertigte Klagen gegen Staaten, selbst wenn diese in demokratischen Prozessen Regeln zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz oder Umweltschutz erlassen. Möglich wird das, weil in Investitionsschutzkapiteln meist sehr allgemein ein Anspruch von Investoren auf „billige und gerechte Behandlung“ und der Schutz vor „indirekter Enteignung“ festgehalten sind.

Dem setzen wir mit SPD und FDP nun ein Ende und bringen demokratische Handlungsmöglichkeiten und Investitionsschutz in eine bessere Balance. Zukünftige Investitionsschutzabkommen sollen vor direkter Enteignung schützen und den Standard der Inländergleichbehandlung gewährleisten, das Recht auf gemeinwohlorientierte Regulierung („right to regulate“) aber sicherstellen. 

Damit beenden wir eine Praxis, die den Schutz von Investitionen oft höher stellt, als den Schutz von Umwelt, Verbraucher*innen, Gesundheit und Menschenrechten.

Wir stärken die demokratische Mitgestaltung

Mit SPD und FDP haben wir uns darauf geeinigt, dass Freihandelsabkommen künftig um interinstitutionelle Vereinbarungen ergänzt werden müssen, die eine bessere demokratische Beteiligung sicherstellen. Dazu soll bei substanzverändernden und vertragsauslegenden Fragen durch die Einbindung des europäischen Parlaments die sogenannte regulatorische Kooperation demokratischer gestaltet werden. Bisher war es meist üblich, dass Handelsverträge auch nach Abschluss durch undemokratische Ausschüsse weiterentwickeln werden konnten, ohne dass demokratisch gewählten Parlamente ausreichend eingebunden werden mussten. Das werden wir nun ändern.

Gemeinsame Nachbesserungen bei CETA

Kanada ist ein Partnerland, das unsere demokratischen Werte teilt und mit dem wir die Chance für Handelsbeziehungen sehen, die auf fairen und nachhaltigen Kriterien basieren. Die in seiner jetzigen Form im CETA-Abkommen beinhalteten Schiedsgerichtsklauseln sehen wir jedoch weiterhin kritisch.

In den Verhandlungen mit SPD und FDP konnten wir nun jedoch durchsetzen, dass wir gemeinsam deutliche Nachbesserungen an CETA anstreben werden. Unsere Einigung mit SPD und FDP ist ein Gesamtpaket, das nicht nur die gemeinsame Festlegung auf ein neues Fundament unserer Handelspolitik beinhaltet, sondern auch die Nachbesserung der CETA-Regeln zum Investitionsschutz als Voraussetzung für Ratifizierung macht.

Konkret heißt das: Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes kann stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine entsprechende Erklärung zur wirkungsvollen Begrenzung der Auslegung der Investitionsschutzklauseln verabschiedet hat. Außerdem werden wir die parlamentarische Kontrolle bei der regulatorischen Kooperation verbessern.

Wir stellen damit sicher, dass erst dann ratifiziert wird, wenn die missbräuchliche Auslegung von Definitionen wie „billige und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ klar begrenzt wird. Mit diesen Anpassungen begrenzen wir missbräuchliche Auslegungen des Investitionsschutzes und verhindern, dass damit der Schutz von Umwelt, Verbraucher*innen, Gesundheit und Menschenrechten untergraben wird.

Das Ratifizierungsgesetz werden wir noch vor der Sommerpause im Kabinett einbringen und dann die erste Lesung im Bundestag durchführen. Die zweite und dritte Lesung kann dann stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine entsprechende Erklärung verabschiedet hat.

Wir knüpfen die Energiecharta-Reform an den Klimaschutz  

Der seit den 1990er Jahren bestehende Energiechartavertrag sollte die Integration der Energiesektoren in Europa sicherstellen. Statt einer moderne Energiepolitik den Weg zu bereiten, hat er in der Praxis rechtlichen Klagen gegen Umwelt- und Klimagesetzgebung, wie dem Atom- oder Kohleausstieg den Weg bereitet. Damit soll in Zukunft Schluss sein. Diese Fehlsteuerung wollen wir als Ampel beenden. Mit SPD und FDP haben wir uns darauf geeinigt, die kommenden Ergebnisse der aktuell laufen Verhandlungen über eine Reform des Energiechartavertrages kritisch zu prüfen und eine Ausrichtung an den Klimazielen zur Voraussetzung für eine Zustimmung Deutschlands zur Reform zu machen. Auch hier haben wir uns als Ampel darauf verständigt, dass der Investitionsschutz die direkte Enteignung und Inländergleichbehandlung garantiert, aber auch darauf begrenzt bleibt. Wir haben uns zudem darauf verständigt, dass die Sunset Clause, die Klagen gegenüber einem Staat  noch weit nach einem Ausstieg aus dem Vertrag ermöglicht, deutlich verkürzt werden muss.

Sollten diese Punkte durch die Reform nicht abgedeckt sein, wird die Bundesregierung die EU-Kommission auffordern entsprechende Konsequenzen, bis hin zu einem Ausstieg, zu ziehen.

Mercosur nur mit ausreichendem Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz

Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass eine Ratifizierung des Mercosur-Abkommens nur in Frage kommt, wenn die Partnerländer zuvor umsetzbare und überprüfbare, rechtliche verbindliche Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz eingegangen sind und durchsetzbare Zusatzvereinbarungen zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen sind. Dahinter gehen wir nicht zurück. Zusätzlich haben wir in diesem Papier beschlossen, dass die Nachhaltigkeitskapitel einklagbar sein müssen. Nur in diesem Sinne setzen wir uns für die Ratifizierung des Mercosur-Abkommens ein. Der Schutz von Klima, Regenwäldern und Menschenrechten muss gesichert sein!

Dokumente zum Download

Positionspapier: Handelsagenda der Ampel

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