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Die Novelle des Tierschutzgesetzes kommt

  • In dieser Woche feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke
  • Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte an.
  • Wir sorgen für besseren Schutz aller Tiere: ob Haustiere, Zirkustiere oder landwirtschaftlich genutzte Tiere. Es bleibt aber auch noch weiterhin viel Arbeit zu tun.

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Obwohl sich seitdem manches verbessert hat, werden wir diesem Ziel in der Gesamtschau bisher nicht gerecht. Wir setzen uns mit hoher Priorität für die Verbesserung des Tierschutzes ein und haben im Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen vereinbart. Mit der nun anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nicht nur das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte an.

Lücken im Tierschutz schließen

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der am 24. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verspricht Verbesserungen in allen Bereichen, für Heim- und Zirkustiere, genauso wie für landwirtschaftlich genutzte Tiere: Wir bekämpfen das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso wie den illegalen Tierhandel. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden. Viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Tierquälerische Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem:

  • Verbot der Zucht, Ausstellung und Werbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen
  • Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe bei Tieren
  • Verpflichtende Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren
  • Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen
  • Verbot der Haltung bestimmter Tierarten in reisenden Zirkusbetrieben
  • Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens bei tierschutzrechtlichen Verstößen
  • Verankerung des Amtes eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene.

Der Anspruch dieses umfangreichen Gesetzesentwurfs ist deutlich: Lücken im Tierschutz sollen geschlossen werden, der Verfassungsauftrag zum Schutz der Tiere soll erfüllt und der Tierschutz sowohl rechtlich als auch institutionell gestärkt werden. Die geplanten Maßnahmen signalisieren einen entschlossenen Kampf gegen Tierleid und sollen einen präventiven Effekt haben, indem sie klarstellen, dass Tierquälerei kein Bagatelldelikt ist.

Tierschützer*innen im ganzen Land haben lange auf dieses Gesetz gewartet. Der vorgelegte Entwurf ist sehr umfassend und enthält viele wichtige Maßnahmen. In dem anstehenden parlamentarischen Prozess gilt es nun, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln. Wir arbeiten weiter daran, Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen. Zum Wohle der Menschen und der Tiere.

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