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Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

  • Eine starke Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist wichtig für unsere offene und plurale Gesellschaft und bei der Bekämpfung von Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
  • Seit 2018 ist die Leitung der ADS unbesetzt, was ihren Wirkungsgrad seitdem empfindlich einschränkt. In einer Zeit, in der Hass und Hetze grassieren, war eine Änderung des Verfahrens zur Besetzung des Amtes der Leitung der ADS längst überfällig. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages deutlich.
  • Nun wird die Leitung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag gewählt. Sie muss bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, beteiligt werden. Damit stärken wir die ADS und verleihen der Antidiskriminierungspolitik einen deutlich höheren Stellenwert.

Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag. Die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS und der gemeldeten Diskriminierungsfälle erreichten in letzter Zeit einen Höchststand.

Antidiskriminierungsstelle seit Jahren ohne Leitung

Leider ist die Leitung der Stelle seit vier Jahren unbesetzt. Die bisherige Regelung bot keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen.

Neues Verfahren

Deshalb haben wir es über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen geändert:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (pdf, 4.5.2022)

Die Leitung der ADS wird künftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag für fünf Jahre bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl gewählt. Somit stärken wir die Unabhängigkeit der Stelle und stellen sicher, dass die Zeit der kommissarischen Leitung zu Ende geht und sich künftig auf Dauer nicht wiederholt.

Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung

Die Leitung wird künftig als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung arbeiten und die Stellung der ADS innerhalb der Bundesverwaltung klarer gefasst. Ihre Leitung hatte bei ihrer Aufgabenerfüllung die Zuständigkeiten der Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zu beachten, ohne jedoch bei offensichtlicher Funktionsgleichheit selbst ein*e Beauftragte*r zu sein. Dadurch fehlten der Leitung im Verhältnis zu anderen Beauftragten wichtige Beteiligungsrechte auf Bundesebene. Im Ergebnis wurde die fachliche Expertise der ADS im politischen Meinungsbildungsprozess nicht vergleichbar berücksichtigt. Mit der Stärkung der Rolle der Leitung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r wird ihre bisher undeutliche Position in der Bundesverwaltung klargestellt. Dazu haben wir Beteiligungsrechte der ADS gesetzlich verankert und dadurch ihre Kompetenzen gestärkt.

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Zudem haben wir im Koalitionsvertrag eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart, die im nächsten Schritt erfolgen wird. Um den Diskriminierungsschutz grundsätzlich zu stärken, werden wir deshalb Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich des AGG ausweiten.

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