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Bonus für Pflegekräfte auf den Weg gebracht
- Pflegekräfte haben in der Corona-Pandemie Herausragendes geleistet und waren besonderen Belastungen ausgesetzt.
- Als Anerkennung erhalten Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einen Bonus. Diese Zahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei.
- Der Bonus ersetzt jedoch keinesfalls Strukturreformen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich zu verbessern. Das werden wir zügig angehen.
Bereits seit Beginn der Pandemie waren Pflegekräfte in Krankenhäusern durch die Versorgung von COVID-19 Patientinnen und Patienten, insbesondere auf den Intensivstationen, hohen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt. Sei es durch die Herausforderung in der Versorgung, zum Beispiel bei einer künstlichen Beatmung, sei es durch Überstunden oder die Personalausfälle. Aber auch in der Langzeitpflege ist die Pflege und Betreuung mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden, wenn z.B. strenge Hygienekonzepte durchgehalten oder Besuchsverbote kommuniziert werden müssen.
Im Bundeshaushalt ist eine Milliarde Euro bereitgestellt, um zur Anerkennung dieser Belastungen Boni auszahlen zu können. Jeweils 500 Millionen Euro bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bonuszahlungen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Die Prämie soll an Pflegekräfte in besonders belasteten Krankenhäusern gezahlt werden. Das betrifft 837 Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als 10 COVID-19- Patientinnen und Patienten mehr als 48 Stunden beatmet wurden. Die Prämienhöhe wird für alle Pflegekräfte einheitlich berechnet. Für Intensivpflegekräfte wird diese Prämie noch einmal um 50 Prozent aufgestockt.
In der Langzeitpflege werden sowohl die Beschäftigten in der ambulanten als auch in der stationären Pflege von der Prämie profitieren. Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der Langzeitpflege erhalten bis zu 550 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, zählen mit abgestuften Beträgen zu den Begünstigten.
Grundlegende Verbesserungen in der Pflege erforderlich
Solche einmaligen Zahlungen können allerdings kein Ersatz für Strukturreformen zur grundlegenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sein. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Lohnsituation insgesamt zu verbessern, um insbesondere die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Auch das packen wir mit dem Pflegebonusgesetz an. Mit Klarstellungen zum Verfahren der Tariftreue in der Pflege schaffen wir Rechtssicherheit, damit ab September 2022 nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflegekräfte in Tarifhöhe bezahlen. Das wird für viele Beschäftigte eine deutliche Verbesserung ihrer Lohnsituation bedeuten.
Steuerfreiheit im parlamentarischen Verfahren verbessert
Gleichzeitig mit dem Pflegebonus bringen wir im Bundestag mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Steuerfreiheit für die Bonuszahlungen auf den Weg, um ihren Effekt noch zu verstärken. Dabei konnten wir in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Regierung erreichen. Der Freibetrag wurde von 3.000 Euro auf 4.500 Euro angehoben und gilt nun auch für Boni, die aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen oder freiwillig von Arbeitgebern bezahlt werden. Außerdem gehören nun nicht mehr nur Pflegekräfte, sondern auch Beschäftigte im Rettungsdienst und Medizinische Fachangestellte zu den Begünstigten der Steuerfreiheit. Damit wollen wir einen Anreiz setzen für Bonuszahlungen durch Arbeitgeber oder im Rahmen von Tarifverhandlungen für diese Berufsgruppen als Anerkennung für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie.
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