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Reform des Bundespolizeigesetzes

  • Das aktuelle Bundespolizeigesetz ist fast dreißig Jahre alt und muss dringend überarbeitet werden.
  • Die Ampel-Koalition hat sich daher in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Bundespolizeigesetz grundlegend zu novellieren.
  • Der Bundestag hat am 14. März 2024 den Gesetzentwurf zu diesem zentralen innenpolitischen Vorhaben in erster Lesung behandelt. In den nun folgenden Verhandlungen wird über mögliche Verbesserungen am Entwurf beraten.

Das aktuelle Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994. Seitdem haben rasante technologische Entwicklungen stattgefunden. Damit die Bundespolizei mit diesen Entwicklungen sowie mit neuen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit mithalten kann, muss das Bundespolizeigesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 wesentliche Teile des BKA-Gesetzes im Bereich der Datenerhebung und -übermittlung für verfassungswidrig erklärt hat. Das ergangene Urteil macht auch Änderungen im Bundespolizeigesetz notwendig.

Bürger*innrechte und zeitgemäße Befugnisse

Besonderes Augenmerk legen wir auf den Datenschutz. Der Gesetzentwurf passt daher unter anderem die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen durch die Polizei erlangt wurden, an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 an. Danach gelten besonders hohe Standards zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Transparenz, zum individuellen Rechtsschutz, zur aufsichtlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und zu Löschungs- und Benachrichtigungspflichten.

Um der Bundespolizei eine Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, werden auch neue, zusätzliche Befugnisse für die Bundespolizei geschaffen. Hierbei werden wir im weiteren Verfahren sicherstellen, dass eine ausgewogene Balance zwischen neuen Eingriffsbefugnissen und effektivem Grundrechtsschutz besteht. Da wir den Kernbereich der Privatsphäre wirksam schützen wollen, werden wir die sogenannte „Quellen-TKÜ“ sowie die „Online-Durchsuchung“ nicht einführen. Hierauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.

Gegen Racial Profiling und für mehr Transparenz

Bürger*innennähe und Transparenz der Bundespolizei haben für uns besonders große Bedeutung. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Polizeivollzugsbeamt*innen der Bundespolizei vor. Die Regelung soll vor allem der leichteren Aufklärbarkeit von Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen dienen und leistet so einen Beitrag zu größerem Vertrauen zwischen Polizei und Bürger*innen.

Zudem erhöht der Gesetzentwurf rechtsstaatliche Transparenz. Auch Polizist*innen haben so eine bessere Möglichkeit, sich eventuell falschen Verdächtigungen zu erwehren. Damit wird eine innenpolitische Forderung umgesetzt, für die wir uns lange eingesetzt haben.

Besondere Bedeutung hat für uns der Kampf gegen diskriminierende Personenkontrollen, das sogenannte „Racial Profiling“. Berichte darüber gab und gibt es leider immer wieder, vor allem im Zusammenhang mit grenznahen Personenkontrollen durch die Bundespolizei in Zügen und an Bahnhöfen zur Verhinderung oder Unterbindung irregulärer Einreisen.

Die Betroffenen haben in Zukunft das Recht, eine Kontrollquittung zu bekommen, welche die Gründe für die Kontrolle darlegt. Dies erleichtert die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme. Zudem wird klargestellt, dass die Kontrolle nicht gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Grundgesetz verstoßen darf. In den nun folgenden Beratungen werden wir uns hier für weitere Verbesserungen einsetzen.

Zum besseren Schutz vor Extremist*innen, die drohen, die Polizei zu unterwandern, werden wir die Sicherheitsüberprüfungen vor Antritt des Polizeidienstes deutlich ausweiten. Denn wer unsere Verfassungsordnung ablehnt, kann ihr nicht als Polizist*in dienen.

Gesetzentwurf

Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

 

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