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Krankenhausreform stärkt Versorgungsqualität
- Das heutige Finanzierungssystem im Krankenhaus führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung ländlicher Räume und belastet das Personal.
- SPD, Grüne und FDP hatten daher im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung vereinbart und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten und Ländern ausgearbeitet.
- Ziele sind die Stärkung der Versorgung insbesondere ländlicher Räume, bessere Versorgungsqualität und ein Ausweg aus dem ökonomischen Hamsterrad. Jetzt hat der Bundestag diese wichtigste Strukturreform der vergangenen 15 Jahre beschlossen.
Das heutige Finanzierungssystem für Krankenhäuser ist stark reformbedürftig. Es setzt nahezu ausschließlich auf Fallpauschalen. Dadurch werden Krankenhäuser dazu verführt, möglichst viele Leistungen zu erbringen, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten und notwendige Einrichtungen sowie Investitionen finanzieren zu können. Das belastet in immer stärkerem Maße auch das Personal. Viele Krankenhäuser geraten durch den zunehmenden Fachkräftemangel, sinkende Fallzahlen und steigende Kosten wirtschaftlich ins Trudeln. Gleichzeitig explodieren die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch jahrzehntelang ausbleibende Reformen ist das Krankenhauswesen in Deutschland selbst zum Patienten geworden.
Reformgesetz für modernes Krankenhauswesen
Jetzt hat der Bundestag die Reform beschlossen. Er basiert unter anderem auf mehreren Vorschlägen einer Regierungskommission sowie auf Eckpunkten, auf die sich Bund und Länder in konstruktiven Verhandlungen geeinigt hatten. Ziele der Reform sind:
- Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser wird verlässlicher. Der das Personal belastende ökonomische Druck zu immer mehr Leistungen wird überwunden.
- Die Patientinnen und Patienten werden zur richtigen Zeit im richtigen Krankenhaus behandelt. Dadurch steigt die Qualität der Behandlung.
- Kleine bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen werden erhalten und in ihrer wichtigen Rolle gestärkt.
Zur Finanzierung der Strukturreformen wird ein Transformationsfonds mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren aufgelegt. Dieser wird hälftig von Ländern und gesetzlicher Krankenversicherung finanziert. Hier konnten wir in den Verhandlungen mit SPD und FDP zumindest erreichen, dass eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht wird, wenn sich die private Krankenversicherung nicht freiwillig an diesen Kosten beteiligt.
Lebensversicherung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser
Die Krankenhäuser sollen künftig bis zu 60 Prozent über so genannte Vorhaltepauschalen finanziert werden, die weitgehend unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sind. Damit sinkt der Druck, diese Kosten über möglichst viele, möglichst lukrative Behandlungen zu erwirtschaften. Krankenhäuser werden wieder ein stärkerer Teil der Daseinsvorsorge und die Grundversorgung ist flächendeckend und wohnortnah sichergestellt — eine Lebensversicherung vor allem für kleine bedarfsnotwendige Häuser in ländlichen Räumen. Zusätzlich zu den bisherigen Fallpauschalen und der Vorhaltefinanzierung sollen beispielsweise die Pädiatrie, die Notfall- sowie die Intensivmedizin besondere Zuschläge erhalten. Auch die Geburtshilfe erhält diesen Zuschlag. In den Verhandlungen mit SPD und FDP konnten wir durchsetzen, dass Krankenhäuser mit einem von Hebammen geleiteten Kreißsaal besonders gefördert werden. Pädiatrische Einrichtungen müssen keine finanziellen Abschläge mehr hinnehmen, wenn Kinder früher zu ihren Eltern entlassen werden können.
Gute Qualität sichern
Durch die Umstellung bei der Finanzierung werden die Krankenhäuser künftig nicht mehr gezwungen sein, Leistungen zu erbringen, für die ihnen das notwendige Personal oder die nötige Ausstattung fehlen. Kern der Reform sind so genannte Leistungsgruppen, die die Länder den Krankenhäusern zuweisen. Die Länder bestimmen damit, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen können. Mit diesen Leistungsgruppen sind Qualitätsvorgaben, Mindestvorhaltezahlen sowie die Vorhaltefinanzierung verknüpft. In bestimmten Fällen sind hiervon Ausnahmen möglich. Diese Qualitätsvorgaben kommen beispielsweise Schlaganfall-Patient*innen zugute. Sie können sich darauf verlassen, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden, das über eine Stroke Unit verfügt. Studien zeigen, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patient*innen deutlich steigt, wenn sie nach einem Schlaganfall in einem geeigneten Krankenhaus behandelt werden. Ähnliche Ergebnisse gibt es auch bei Patientinnen und Patienten mit Krebs, wenn sie in einem für die Krebsbehandlung zertifizierten Krankenhaus behandelt werden.
Stärkung ländlicher Regionen
Insbesondere für ländliche Regionen enthält das Gesetz eine Reihe wichtiger Verbesserungen:
- Häuser, die für die Versorgung zwingend notwendig sind, erhalten künftig ein Garantiebudget. Und zwar auch dann, wenn die Zahl ihrer Leistungen unter eine bestimmte Schwelle fällt.
- Es wird so genannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen geben. Hier können kleinere stationäre Eingriffe genauso erbracht werden wie ambulante ärztliche Behandlungen. Auch pflegerische Leistungen wie etwa die Kurzzeit- oder Übergangspflege dürfen hier angesiedelt werden. Somit bilden diese Krankenhäuser gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften künftig das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung.
- Krankenhäuser in ländlichen Räumen können unbeschränkt an der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn in diesen Regionen zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorhanden sind.
Wie geht es weiter?
Nach dem Beschluss des Bundestages ist das Gesetz Ende November im Bundesrat. Lässt dieser die Reform passieren, kann das Gesetz Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten. Bis spätestens Oktober 2026 müssen die Länder den Krankenhäusern die Leistungsgruppen zuweisen. Ab 2027 wird die neue Vorhaltefinanzierung budgetwirksam an Krankenhäuser ausgezahlt. Ab spätestens 2030 müssen - mit Ausnahme bestimmter Häuser in ländlichen Räumen - alle Krankenhäuser die Qualitätskriterien in den aktuell bestehenden Leistungsgruppen erfüllen.
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