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Sonnenenergie für alle

  • Der Ausbau der Erneuerbaren kommt durch den Anschub der grünen Regierungsbeteiligung immer mehr in Fahrt. Bereits über die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms stammt aus Erneuerbaren. Aber es geht noch mehr.
  • Das am 26. April 2024 beschlossene Solarpaket macht die Nutzung von Solarenergie noch leichter, attraktiver und schneller. Mit verbesserten Vergütungen gerade für Gewerbe und den Mittelstand genauso wie mit größeren Balkonsolaranlagen und einem grundsätzlichen Rechtsanspruch für Mieter*innen.
  • Erneuerbare bringen nicht nur Energie: mit Moor-PV, Agri-PV und einem naturschutzfachlichen Standard für Solaranlagen schonen Erneuerbare Umwelt und Natur.

Mit dem Solarpaket wird die Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mit großen Schritten fortgeschrieben. Es bringt noch mehr handfesten Klimaschutz, schon in diesem Jahr. Schon der bestehende Ausbau hat massiv zur Senkung der Strompreise und enormen CO2-Einsparungen in der Praxis geführt. Im letzten Jahr kam über die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren. Jetzt kommt ein zusätzlicher Booster.

Solar für den Mittelstand

Bisher zögerten Gewerbebetriebe oft noch, ihre Fabrik- und Lagerhallen mit Solar zu bestücken. Auch Supermärkte, die einen großen Teil des Solarstroms selbst direkt verbrauchen könnten, ließen ihre Dächer oft brach liegen. Mit dem Solarpaket heben wir die Vergütung für genau die mittelgroßen Solaranlagen in diesem Bereich an und vereinfachen die Abrechnung des selbst genutzten Stroms. Und durch die Ausweitung der besonderen Förderbedingungen für Parkplatz-PV, können auch Firmen- und Supermarktparkplätze bald zu Kraftwerken werden.

Solar für alle Bürger*innen

Mit dem Solarpaket kann man in Zukunft leichter die Solaranlage auf der gemeinsamen Doppelhaushälfte auch zusammen nutzen. Gleichzeitig kommen für Mieter*innen Verbesserungen beim Mieterstrom und bei der Installation von Balkonsolaranlagen. Die dürfen nun noch größer sein, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert und nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden und können sofort angeschlossen werden, auch wenn ein alter Zähler installiert ist, der erstmal einfach rückwärts läuft.

Zusammen mit Änderungen bei digitalen Wohneigentümerversammlungen haben wir im Juli 2024 nun noch eine weitere wichtige Erleichterung für Sonnenenergie für alle auf den Weg gebracht: Balkonsolar gilt künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme. Das heißt, dass Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen endlich einen grundsätzlichen Rechtsanspruch haben, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen. Auch Eigentümerversammlungen können die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten.

Solar für die Landwirtschaft und für die Landschaft

Mit einem neuen Standard für die gute Naturschutzpraxis bei Freiflächensolaranlagen werden EEG Anlagen ein Gewinn für die Natur. Aber auch für alle anderen Freiflächenanlagen ist damit ein Best Practice etabliert, das Kommunalpolitiker*innen einfach nutzen können. Landwirten bieten wir neue Möglichkeiten: Wir stärken Solaranlagen über wiedervernässten Moorflächen und über landwirtschaftlichen Flächen allgemein. Dafür erhöhen wir die Förderung für Agri-PV und führen separate Ausschreibungen ein, damit Agri-PV sicher zum Zug kommt.

Solar mit weniger Bürokratie

An verschiedenen weiteren Stellen entschlacken wir bürokratische Regelungen. So wird zum Beispiel das vereinfachte Anmeldeverfahren für den Netzbetrieb auf Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches ausgeweitet. Wenn diese Anlagen bis 30kW keine Rückmeldung zur Anmeldung beim Netzbetreiber erhalten, gelten sie außerdem automatisch als genehmigt. Anlagenzertifikate sind erst ab 500kW Leistung nötig, statt wie bisher ab 135kW. Das macht es deutlich einfacher und attraktiver, diese mittelgroße Solaranlagen zu nutzen. Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Planungsbeschleunigung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten verkürzen wir die Genehmigungsdauer deutlich.

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