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Volle Energie für Erneuerbare

  • Die Ampelkoalition hat ein großes Umwelt- und Energiegesetzespaket beschlossen, mit dem eine Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien gestartet wird. Das ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz!
  • Das Paket umfasst die größte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit Bestehen des Gesetzes sowie Maßnahmen zum Ausbau der Windenergie auf See, ein neues Gesetz Wind an Land, eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zur Austarierung von Artenschutz und Erneuerbaren-Ausbau.
  • Mit diesen Beschlüssen (Übersicht siehe unten) gehen wir den Umbau der Energieversorgung so ernsthaft an, wie es die Realität der Klimakrise und die Bedrohung der Versorgungssicherheit nach dem brutalen russischen Angriff auf die Ukraine erfordert.

Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist. Mit diesem historischen Paket gehen wir diese Herausforderungen als Ampelkoalition ernsthaft an und öffnen den Weg für eine Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien.

Ausbauoffensive durch EEG-Novelle

Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Erstmals werden wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und der Weg dorthin geebnet. Wir haben gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren stammen. Das bedeutet fast eine Verdopplung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. Und in absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer: bis zu 600 Terawattstunden (TWh) Strom sollen in 2030 jährlich aus Erneuerbaren erzeugt werden, derzeit sind es etwa 240 TWh.

Dafür haben wir die Ausbaupfade im EEG deutlich angehoben: Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann eine installierte Kapazität von rund 115 GW Windenergieanlagen an Land in Deutschland installiert sein. Für Windenergie auf See wurden die Ausbauziele ebenfalls erhöht: 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045. Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Mit diesen Ausbauzielen schaffen wir eine klare Perspektive und Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen und bringen die Energiewende entschieden voran. Außerdem haben wir gesetzlich festgehalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch von überragendem öffentlichen Interesse ist. Das beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Ausbau von Solarenergie wird vereinfacht

Mit der EEG-Novelle haben wir die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie deutlich verbessert. Die erhöhten Ausbauziele und -mengen für Photovoltaik werden hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt. Der nutzbare Raum für Freiflächenanlagen wird maßvoll erweitert und es werden neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die Ausschreibungen aufgenommen.

Für Bürger*innen, die auf dem eigenen Hausdach eine Solaranlage installieren wollen, machen wir das finanziell attraktiver und unkomplizierter. Denn es ist egal, ob der erzeugte Strom für das eigene E-Auto genutzt oder einfach für alle ins Netz eingespeist wird. Alle, die eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchten, können zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung des eigenerzeugten Stroms wählen beziehungsweise diese auch kombinieren Die Fördertarife haben wir deutlich erhöht und für die Volleinspeisung beziehungsweise Teileinspeisung wird es jeweils einen eigenen Tarif geben. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen.

Bürgerenergie-Solaranlagen wurden gestärkt indem diese von Ausschreibungen befreit werden. Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch auf Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. Und auch die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt können sich alle Interessierten an dem Projekt beteiligen. Es wird außerdem ein Förderprogramm geben, um Bürgerenergiegesellschaften in der Projektierungsphase von finanziellen Risiken zu entlasten. Auch Mieterstrom trägt vor Ort direkt zur Energiewende bei und wird nun gestärkt: die maximale Anlagengröße von 100 Kilowatt sowie die jährliche Deckelung der Förderung fallen weg. Zudem profitieren Mieterstromprojekte davon, dass die EEG-Umlage abgeschafft wurde.

Großer Schub für die Windenergie – Länder müssen jetzt umsetzen

Mit den erhöhten Ausbauzielen und –mengen setzen wir klare Rahmenbedingungen für den massiven Ausbau von Windenergie sowohl an Land als auch auf See. Mit dem neu eingeführten Windenergieflächenbedarfsgesetz (sogenanntes „Wind an Land“-Gesetz) stellen wir sicher, dass für den Ausbau an Land künftig endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden und dass alle Bundesländer zu diesem Ziel beitragen müssen. Sollten die Bundesländer ihre vorgegebenen Flächenziele nicht erreichen, werden landesgesetzliche Mindestabstände außer Kraft gesetzt. Einzelne Bundesländer können so nicht mehr den Ausbau blockieren, sondern alle Länder müssen jetzt die Windenergie ausbauen.

Außerdem regeln wir klar, wie der Naturschutz beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden muss und schaffen so Genehmigungsklarheit für den Ausbau.

Beim Wind auf See-Gesetz haben wir sichergestellt, dass einerseits genügend Flächen bereitgestellt werden, andererseits eine Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf See in ausgewiesenen Naturschutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind. Außerdem wird die Netzanbindung für Offshore-Windparks beschleunigt. Die Aufträge werden früher vergeben, die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und die Prüfungen gebündelt.

Versorgungssicherheit im Blick

Neben der Ausbauoffensive der Erneuerbaren sorgt die Ampel-Koalition auch mit weiteren Maßnahmen für die Versorgungssicherheit. Mit dem Ersatzkraftwerkebeteiligungsgesetz haben wir die Option bei aktuellen Engpässen, wie sie für den kommenden Winter befürchtet werden, die Stein- und Braunkohle aus der Reserve zu holen. Insbesondere der Einsatz von Braunkohle wird allerdings nur zu den absoluten Spitzenauslastungen im Winter zugelassen. Mit dem Energiesicherungsgesetz sichern wir ab, dass die Bundesregierung am Gasmarkt handlungsfähig bleibt und gegebenenfalls systemrelevante Energieversorger unterstützen kann.

Und auch das sparsame Nutzen von Energie bringen wir weiter voran. Dafür haben wir vereinbart, den Standard für neue Wohngebäude auf den Effizienzhaus-55-Standard im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzuheben. Wir fördern zudem Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Bau eines neuen energiesparenden Eigenheims oder die Sanierung eines alten Hauses entscheiden.

Gesetzentwürfe

 

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