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Transparente Parteienfinanzierung

  • Der Bundestag hat die Novellierung des Parteiengesetzes beschlossen. Damit stellen wir die wichtige Arbeit der Parteien auf eine zeitgemäße Grundlage. Das Gesetz tritt überwiegend Anfang 2024 in Kraft.
  • Wir Grüne im Bundestag haben uns für die Einführung weiterer Transparenzregeln eingesetzt, mit denen wir die Akzeptanz für das System der Parteienfinanzierung stärken. Zudem sind Regelungen zur digitalen Parteiarbeit sowie zur Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung vorgesehen.
  • Finanzielle Abhängigkeiten und potenzielle Interessenkonflikte machen wir sichtbar, Einnahmen aus Parteien-Sponsoring müssen künftig veröffentlicht werden und verdeckte Werbemaßnahmen, sogenannte Parallelaktionen, können sanktioniert werden.

Parteien sind wesentliche Vermittler zwischen Staat und Gesellschaft und damit Eckpfeiler unserer Demokratie. Sie haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Mit dieser Aufgabe geht die zentrale Pflicht zur Offenlegung ihrer Finanzierung einher. Für uns Grüne im Bundestag ist die Offenlegung von finanziellen Abhängigkeiten und potentiellen Interessenkonflikten der jeweiligen Parteien essentiell. Wir stellen damit Transparenz im politischen Wettbewerb her und stärken das Vertrauen der Bürger*innen in unser Parteiensystem.

Mehr Transparenz in der Finanzierung

Neben der staatlichen Parteienfinanzierung finanzieren Parteien sich durch Beiträge, Sponsoring und Spenden von Privaten, Unternehmen oder anderen Organisationen. Dies birgt die Gefahr, dass einzelne private Geldgeber erhebliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen der Parteien ausüben können. Mit verbesserten Transparenzvorschriften im Parteiengesetz machen wir diese Gefahren sichtbar.

Sponsoring-Bericht und Sanktionierung von verdeckten Werbemaßnahmen

Unter Parteiensponsoring können die Verpflegung auf einem Parteitag, bezahlte Anzeigen in Publikationen der Parteien oder gemietete Informationsstände bei Parteiveranstaltungen fallen. Sponsoring – und keine bloße Spende – liegt dabei vor, wenn dem Sponsor oder der Sponsorin Werbung als Gegenleistung zukommt. Sponsoring kann derzeit eingesetzt werden, um Parteien verdeckt zu finanzieren, die aktuellen Transparenzregeln und Spendenannahmeverbote können so umgangen werden.

Für die Offenlegung von Parteiensponsoring schaffen wir mit der Änderung des Parteiengesetzes die von uns lange geforderte gesetzliche Grundlage. Damit haben Parteien künftig die Pflicht, Einnahmen aus Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Bericht offenzulegen. Einige Parteien, wie auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, veröffentlichen bereits jetzt eine Sponsoringliste – jedenfalls auf Bundesebene. Mit der vorliegenden Reform schaffen wir nun eine Verpflichtung der Veröffentlichung für alle Parteien und ihre Gebietsverbände.

Daneben führen wir eine Möglichkeit zur Sanktionierung von verdeckten Werbemaßnahmen, sogenannte Parallelaktionen, ein. Parteien können sich nicht mehr hinter der vermeintlich eigenmächtigen Werbung durch einen Dritten für ihre Partei verstecken, sondern müssen ab Kenntnis dessen Unterlassen verlangen oder die Werbemaßnahme als Spende verbuchen. Dies verhindert eine Umgehung der für Spenden geltenden Transparenzregeln und Annahmeverbote.

Striktere Regeln bei Großspenden

Wir Grüne im Bundestag fordern bereits seit langem striktere Veröffentlichungsregeln für Spenden. Mit der Reform sind Großspenden ab 35.000 Euro künftig unverzüglich anzuzeigen und zu veröffentlichen. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Dies ist ein wegweisender erster Schritt in die richtige Richtung. Interessierte müssen hier nicht mehr auf die Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts warten, was bis zu zwei Jahre dauern kann. Gerade in Wahlkampfzeiten kann die unverzügliche Veröffentlichung von großen Spenden entscheidend sein, um einen möglichen Einfluss auf die Willensbildung der Parteien offenzulegen.

Flexible und moderne Parteiarbeit

Die Reform des Parteienrechts enthält noch weitere Elemente. So schaffen wir die Möglichkeit von digitaler Partizipation an der Parteiarbeit — Parteitage können (außer bei der Aufstellung von Kandidat*innen für Wahlen) digital oder hybrid stattfinden. Auch können Abstimmungen und Beschlussfassungen, unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, digital stattfinden. Die Parteien können in ihren Satzungen Einschränkungen vorsehen.

Die Arbeit einer Partei lebt auch von persönlichen Kontakten und der daraus resultierenden sozialen Gemeinschaft. Zugleich schaffen digitale und hybride Formate Möglichkeiten für eine breitere Teilhabe und damit einer umfassenderen Verankerung der Parteien in der Gesellschaft. Wir gehen davon aus, dass die Parteien einen verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Möglichkeiten finden.

Maßvolle Anhebung für die staatliche Teilfinanzierung

Parteien brauchen eine gute finanzielle Grundausstattung, damit sie in unserer lebendigen Demokratie ihre Rolle als Vermittlerinnen zwischen Staat und Gesellschaft gut wahrnehmen können. Wir heben daher die absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien um den unerlässlichen Mehrbedarf ab 2018 auf rund 184,8 Millionen Euro an. Die Obergrenze betrifft das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, welches allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf. Wir schöpfen mit der vorliegenden Erhöhung nicht zuletzt in Anbetracht der angespannten Haushaltslage bewusst den verfassungsrechtlich möglichen Spielraum nicht aus.

Der Mehrbedarf ergibt sich aufgrund der einschneidenden Veränderung im Bereich der Digitalisierung (die Nutzung sozialer Medien) sowie des verstärkten Einsatzes innerparteilicher Instrumente der Partizipation (mehr direktdemokratische Verfahren).

Wir halten uns damit an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die letzte Anhebung 2018 mangels einer ausreichenden Begründung der Höhe nach für nichtig erklärte (BVerfG Urteil vom 24. Januar 2023 – 2 BvF 2/18). Die besonderen Begründungsmaßstäbe für die staatliche Teilfinanzierung ergeben sich aufgrund des Grundsatzes der Staatsfreiheit von Parteien. In der öffentlichen Anhörung bewerteten die Sachverständigen die vorgelegte Begründung als ausreichend.

Politikwissenschaftler*innen empfehlen, dass eine Veränderung (meist Erhöhung) der staatlichen Parteienfinanzierung nur gemeinsam mit neuen und „weniger willkommenen“ Transparenzregeln einhergehen sollte. In dem vorliegenden Entwurf haben wir zusammen mit den demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag diese Regel befolgt. Der Erfolg des vorliegenden Gesetzesentwurfs liegt für uns Grüne im Bundestag in genau dieser Verbindung der seit Jahren geforderten Transparenzregeln mit einer äußerst maßvollen Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung. Hervorheben möchten wir auch die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen als Wert an sich. Nur gemeinsam stärken wir das Vertrauen in unsere Demokratie. Das Gesetz tritt überwiegend Anfang 2024 in Kraft. Wir freuen uns auf die Umsetzung der Transparenzregeln durch die Parteien.

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