Biodiversität

Grünes Licht für die Wiederherstellung der Natur

naturbelassener Wald
Am 17. Juni 2024 haben die Umweltminister*innen der EU das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Damit hat es die letzte Hürde genommen. Das Wiederherstellungsgesetz ist ein Meilenstein für die Natur und eine Klatsche für die Blockierer*innen von rechts. Auch in Deutschland müssen wir es mutig und kreativ umsetzen. picture alliance / Winfried Rothermel
17.06.2024
  • Schutz der Natur allein reicht nicht für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – wir müssen Natur auch wiederherstellen.
  • Der Rat der europäischen Umweltministerinnen und -minister hat am 17. Juni 2024 endlich grünes Licht für das weltweit erste Gesetz zur Rettung der Natur gegeben. Das ist das endgültige Go für den gesetzlichen Rahmen zur Wiederherstellung der Natur.
  • Das Wiederherstellungsgesetz ist ein Meilenstein für die Natur und eine Klatsche für die Naturschutzblockierer*innen von rechts. Auch in Deutschland müssen wir es jetzt mutig und kreativ umsetzen.

Wir brauchen intakte Lebensräume, sauberes Wasser und gesunde Böden. Denn nur eine gesunde Natur kann die Folgen der Klimakrise für uns abmildern. Trotz der immer stärkeren Wetterextreme, wie zuletzt die Fluten in Süddeutschland, ist diese Botschaft noch nicht bei allen angekommen. Monatelang wurde das Gesetz von den Konservativen gemeinsam mit rechten Parteien blockiert und verschleppt.

Britta Haßelmann Fraktionsvorsitzende

Jetzt ist es geschafft: das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur kommt endgültig und wird in der ganzen EU verbindlich wirksam.

Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Daher ist es höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel. Wir brauchen eine Doppelstrategie, denn es reicht nicht aus, Natur wie bisher zu schützen. Wir müssen die Natur auch wiederherstellen und uns dafür ambitionierte Ziele stecken. Diesen Ansatz verfolgen die EU-Kommission und die Parlamentarier*innen mit dem Wiederherstellungsgesetz für die Natur.

Natur wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele stecken

Nach langem Zickzackkurs durch das Europäische Parlament und seinen Umweltausschuss sowie den Umweltrat konnte das Gesetz am 27. Februar 2024 von den Parlamentarier*innen beschlossen werden. Am 17. Juni 2024 beschlossen die Umweltministerinnen und -minister der EU nun das Gesetz und haben damit die letzte Hürde für das Wiederherstellungsgesetz genommen.

Der Fraktionsvorsitzende der EVP – Manfred Weber – hat immer wieder versucht, das Gesetz als Spielball gegen die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu missbrauchen – am Ende erfolglos. Die Ablehnung der hilflosen EVP-Blockadepolitik und die Unterstützung für das Gesetz sind starke Signale für mehr Artenvielfalt.

Das Gesetz soll die rechtliche Basis für die Renaturierung in Europa legen. Es sorgt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, das heißt insbesondere stabile Ökosysteme. Damit trägt es gleichzeitig auch zu unserer Gesundheit und zu einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung bei. Dieses Gesetz ist ein zentrales Projekt des Green Deals und weltweit einzigartig. Es kann Orientierung für Gesetze außerhalb der EU geben und setzt den Rahmen für die Renaturierung in den europäischen Staaten. 

Verpflichtung zur Wiederherstellung der Natur jetzt in Deutschland umzusetzen

Für uns Grüne im Bundestag ist das Gesetz schon jetzt ein konkreter Auftrag, die Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Natur national umzusetzen. Eine Vorleistung ist bereits das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das der Bundestag schon erste Fördermittel bestätigt hat. Nach dem Beschluss des Wiederherstellungsgesetzes müssen jetzt unbedingt die angekündigten Förderrichtlinien rasch veröffentlicht werden und die erforderlichen und bereits beschlossenen Haushaltsmittel vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt werden.