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Mehr Umweltbelange in der Raumordnung

  • Die Raumordnung spielt eine wichtige Rolle, um die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum abzustimmen. Nutzungskonflikte sollen frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden. Daher ist die Raumplanung auch ein wertvolles Instrument um Energie-, Infrastruktur, Naturschutz- oder andere Projekte auf den Weg zu bringen.
  • Im Koalitionsvertrag haben sich Grüne, SPD und FDP darauf geeinigt, Planungs- und Genehmigungsverfahren, für die das Raumordnungsgesetz Regelungen enthält, weiter zu beschleunigen.
  • Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir dieses Vorhaben nun um. 

Die Fläche der Bundesrepublik Deutschland wird durch Raumordnungspläne organisiert. Darin werden unterschiedliche Anforderungen an die Flächennutzung abgestimmt und sollen Konflikte auf den nachgeordneten Planungsebenen ausgeglichen werden. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP sich darauf geeinigt, eine engere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zu ermöglichen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Das Ziel: Planungsbeschleunigung für Infrastrukturprojekte.

Wichtig für den Klimaschutz ist dabei der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien. In der Gesetzesänderung wurde dafür die Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine überschlägige Umweltprüfung in der umbenannten Raumverträglichkeitsprüfung (ehemals Raumordnungsverfahren) ersetzt. Wir Grüne im Bundestag konnten im Gesetzgebungsverfahren insbesondere Akzente für Umweltbelange, Flächenschutz sowie Öffentlichkeitsbeteiligung setzen.

Freiflächenentwicklung für den natürlichen Klimaschutz

Das Ausweisen von Zielen zur Freiflächenentwicklung für den natürlichen Klimaschutz, insbesondere für Moorschutz und -erhalt in Landesraumordnungsplänen und Regionalplänen, steht nun ebenso im Gesetzestext wie die Stärkung der Bedeutung von Freiraumflächen, insbesondere Moorflächen, sowie der Gewässerentwicklung in den Grundsätzen der Raumordnung.

Begrenzung der Flächeninanspruchnahme

Wir haben uns für die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme eingesetzt und erreicht, dass die Entwicklung von Brachflächen Vorrang vor neuer Flächeninanspruchnahme hat. Denn nur wenn wir es endlich hinbekommen, dass die Bebauung auf innerörtlichen Flächen der vom Bauen auf der „grünen Wiese“ vorgezogen wird, können wir die Flächeninanspruchnahme wirksam begrenzen

Frühzeitige öffentliche Beteiligung

Neben der Stärkung der Umweltbelange ist uns besonders die Stärkung der Bürgerbeteiligung und eine frühzeitige öffentliche Beteiligung wichtig. Wir sind überzeugt davon, dass öffentliche Beteiligung, wenn sie gut organisiert ist, auch einen erheblichen Beschleunigungseffekt haben kann.

Auch führt eine hohe Transparenz bei Verfahren und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dazu, dass mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und gelöst werden können. Daher wurde in § 2 des Raumordnungsgesetzes nun auch eine frühzeitige öffentliche Beteiligung eingeführt.  

Weitere Aufgaben benannt

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben wir vereinbart, weitere Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungserleichterungen für Naturschutzmaßnahmen in Vorranggebieten für Natur- und Artenschutz zu prüfen und dafür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen und Instrumente bereitzustellen.

Weiterhin wollen wir, dass bis zum 31. August 2023 geprüft wird, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um das Ziel der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und das sogenannte "30-ha-Ziel" gesetzlich zu verankern. Somit haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass das 30-ha-Ziel (Beschränkung der Flächeninanspruchnahme) endlich auch gesetzlich so operationalisiert ist, dass es auch wirklich erreicht werden kann.

Auch haben wir deutlich gemacht, dass hohe Transparenz und frühzeitige öffentliche Beteiligung, beispielsweise im Rahmen einer Antragskonferenz, zu einer breiteren Akzeptanz von Vorhaben beitragen und damit einen Beitrag zur Beschleunigung leisten können.

Gesetzentwurf

Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften
Beschlussempfehlung und Entschließung des des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

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