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Das Gebäudeenergiegesetz ist auf dem Weg
- Der Betrieb von Gebäuden ist für mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir das drastisch reduzieren.
- Wir machen die Wärmewende konkret. Der Gesetzentwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird nun im Deutschen Bundestag beraten. Nach intensiven Verhandlungen sind die parlamentarischen Beratungen gestartet, das Verfahren soll noch im Juli abgeschlossen werden und das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
- Endlich bringen wir damit wir den Klimaschutz im Gebäudesektor entscheidend voran und schaffen Planungssicherheit für Bürger*innen, Handwerker*innen, Wirtschaft und Kommunen.
Klimapolitischer Meilenstein
Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird nun im Bundestag beraten. Jetzt können die richtigen Weichen gestellt werden, um den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und auf Kurs für das Ziel Klimaneutralität in 2045 zu bringen – ein Meilenstein für die Klimapolitik in Deutschland.
Bei einer durchschnittlichen Betriebszeit einer neuen Heizung von 20 bis 30 Jahren ist das auch dringend nötig. Beim Heizen mit Erneuerbaren war Deutschland 2020 unter den 27 EU-Mitgliedsstaaten weit abgeschlagen auf Platz 21. Nur in Ungarn, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien heizen weniger Menschen mit erneuerbaren Energien.
Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung
Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Wärme noch attraktiver und pragmatischer regeln. Dafür ist eine bessere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen. Erst wenn eine solche Planung vorliegt, gelten in der jeweiligen Kommune alle Regelungen des GEG. Das soll in ganz Deutschland verbindlich bis 2028 der Fall sein.
In manchen Bundesländern und Kommunen liegen Regelungen für eine kommunale Wärmeplanung aber bereits vor, hier ist mit einem früheren Datum zu rechnen. Dazu zählen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen. Für Millionen Menschen wird die kommunale Wärmeplanung also bereits in den nächsten Jahren abgeschlossen sein.
Bessere Beratung für Investitionen
Für Eigentümer*innen bestehender Gebäude und Heizanlagen gilt bis dahin eine Entscheidungszeit: Wenn ein Austausch der Heizung aufgrund eines Totalschadens ansteht und noch keine kommunale Wärmplanung vorliegt, können sie ihre Heizungsform frei wählen, auch zum Beispiel als Mietmodell. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes treten dann mit einer angemessenen Übergangsfrist ab dem Vorliegen einer solchen Wärmeplanung in Kraft.
Um in solchen Fällen von Anfang an Fehlinvestitionen zu vermeiden, wollen wir eine verpflichtende Beratung einführen, wenn sich Besitzer*innen für den Einbau einer neuen Heizung, die noch nicht die Anforderung 65 Prozent erneuerbar erfüllt, entscheiden. Das ergänzt die bereits von der Vorgängerregierung festgeschriebene verpflichtende Energieberatung im Falle einer umfassenden Sanierung für Eigentümer*innen oder im Falle eines Kaufes von Ein- oder Zweifamilienhäuser für Käufer*innen.
Im Neubau soll die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung ab 1. Januar 2024 gelten.
Bestehende Heizungen, die funktionieren oder reparierbar sind, können weiter betrieben werden.
Förderung auch für Mietheizungen
Um private Eigentümer*innen bei den einmaligen Investitionskosten zu unterstützen, wollen wir den Umstieg auf erneuerbare Wärme zielgerichtet und sozial gerecht fördern. Die staatliche Förderung ist in kompletter Höhe auch für Mietheizungen anwendbar. So können wirklich alle Menschen von einem Heizungstausch mit günstigeren Betriebskosten profitieren.
Für Vermieter*innen schaffen wir mit einer neuen Modernisierungsumlage eine Möglichkeit die Investition zu finanzieren, die am Ende Immobilienwert und Wohnqualität gleichermaßen steigert. Wir werden sicherstellen, dass Vermieter*innen beim Umstieg auf erneuerbare Wärme Förderungen in Anspruch nehmen und nur dann Modernisierungskosten der Heizungen auf Mieter*innen umlegen können, wenn Mieter*innen finanziell vom Umstieg profitieren.
Alle Technologien und mehr möglich
Welche der vielen unterschiedlichen Arten klimafreundliche Wärme zu erzeugen für eine neue Heizung genutzt wird, liegt in der Entscheidung der Eigentümer*innen. Ob Wärmepumpe, Geothermie, Fernwärme oder ein Mix aus unterschiedlichen Wärmequellen - im Rahmen des GEG ist wie bisher bereits vorgesehen eine Vielzahl von Technologien möglich, solange sie die Vorgaben für klimafreundliche Wärme erfüllt.
Eine Innovationsklausel geht sogar noch weiter – mit einem individuellen Nachweis, dass die Wärme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erzeugt wird, sind auch noch zu entwickelnde technische Lösungen möglich.
Für viele Menschen, besonders im ländlichen Raum, spielt das Heizen mit Holz oder Pellets eine wichtige Rolle. Es soll deswegen auch weiter einen Beitrag leisten und als 65 Prozent Erneuerbare angerechnet werden. Aber Holz ist auch ein begrenzter und für andere Branchen dringend nachgefragter Rohstoff. Daher wollen wir hierfür einen angemessenen praxistauglichen Rahmen finden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
Zentral ist dabei, die Versprechen Klimaschutz und Bezahlbarkeit einzuhalten, heute und in der Zukunft. Wir sorgen dafür, dass das Gesetz ehrlich bleibt und nicht durch die Hintertür mit Scheinlösungen zum Erdgas-Verlängerungsgesetz wird.
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Mit dem Gebäudeenergiegesetz wecken wir den schlafenden Riesen der erneuerbaren Wärme und setzen einem Meilenstein für den Klimaschutz. Der komplette Umstieg auf erneuerbare Wärme wird damit unumkehrbar.