Statement vom 30.08.2023

Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten erklärt Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik:

„Der heutige Kabinettsbeschluss ist das Startsignal, um endlich den Reformstau bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen grundlegend anzupacken. Seit 20 Jahren erleben wir nur rudimentäre Verbesserungen, einen unbrauchbaren Flickenteppich und dadurch kaum erlebbare Vorteile von Digitalisierung für die Patientinnen und Patienten oder das Personal. Bislang hat die elektronische Patientenakte (ePA) im Alltag der Patientenversorgung keine Rolle gespielt. Sie war lediglich ein exklusives Spielzeug für Wenige. Die neue ePA für alle wird auf vielen Ebenen einen Paradigmenwechsel einläuten: in der Versorgung, der Gesundheitsforschung, bei der Stärkung der Patientenrechte, bei der Arzneimitteltherapiesicherheit und in vielen weiteren Bereichen. Dieser Schritt ist neben dem steigenden Nutzwert der ePA in der Versorgung vor allem auch als Datenschutzmaximierung und Transparenzoffensive zu verstehen. Denn unsere Gesundheitsdaten sind bereits heute überall verstreut im Gesundheitssystem digital gespeichert: in der Arztpraxis, dem Krankenhaus, der Apotheke und bei den Krankenkassen, ohne dass Patientinnen und Patienten davon Kenntnis haben oder gar Zugriff darauf hätten. Die ePA bietet nun erstmals die Chance, dass Patientinnen und Patienten all diese Daten an einem gesicherten Ort selbst einsehen können. Das schafft Transparenz, stärkt die Autonomie von Patientinnen und Patienten und führt am Ende zu einer besseren Versorgung. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglichen wir darüber hinaus, dass die bereits vorhandenen Daten nun auch durch Forschende mit klaren Regeln zu Gemeinwohl dienlichen Zwecken genutzt werden können. Im parlamentarischen Verfahren müssen wir als Ampel gemeinsam besprechen, wie wir die ePA für alle Beteiligten - also auch für Ärztinnen und Ärzte, Praxispersonal, etc. - nutzerfreundlich, unbürokratisch und mit dem größtmöglichen Mehrwert gestalten und gleichzeitig die sensiblen Gesundheitsdaten bestmöglich schützen können. Ziel muss es sein, einen persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle als Echtzeitsystem aus der bisher wenig brauchbaren elektronischen Patientenakte für wenige zu machen."