Pressemitteilung vom 13.05.2024

Mobilfunk: Bundesnetzagentur stärkt Versorgung und Wettbewerb

Zum heutigen Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Verlängerung von Mobilfunkfrequenzen erklären Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:

Wir begrüßen die heutige Richtungsweisung der Bundesnetzagentur zur Zukunft der Mobilfunkfrequenzen. Eine Verlängerung des Frequenzspektrums muss richtigerweise mit wirksamen Auflagen für die Mobilfunkversorgung verbunden sein. Die Bundesnetzagentur nimmt hier einen wichtigen Kurswechsel vor und korrigiert politisch die Fehlentscheidungen der Vergangenheit in Bezug auf die Versorgung. Die neuen Flächenauflagen und die Vorgaben für Schienenwege, Bundes- und Kreisstraßen sind wichtige Maßnahmen, damit Menschen auch unterwegs zuverlässig Zugang zum Internet haben und weiße sowie graue Flecken geschlossen werden. Ein regelmäßiges Monitoring anhand der festgelegten Meilensteine und Zwischenziele ist eine gute Möglichkeit, den Fortschritt im Auge zu behalten. Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist ein essentieller Schritt hin zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land.

Positiv bewerten wir auch die Rahmenbedingungen für 1&1. Es ist wichtig, dass der Neueinsteiger Möglichkeiten zur Geschäftsentwicklung bekommt, der Einstieg in den Mobilfunkmarkt erleichtert und damit der Wettbewerb im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt wird. Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesnetzagentur die Nachhaltigkeit und Resilienz in ihre Erwägungen miteinbezogen hat und den Markt damit auch indirekt aufgefordert hat, hier neue Kooperationsformen zu finden. Im Sinne eines funktionierenden Mobilfunkwettbewerbs hätten wir uns eine stärkere Regelung für den Dienstewettbewerb gewünscht. Besonders mit Blick auf regionale Anbieter, oftmals kommunale Unternehmen, sind hier Nachbesserungen wichtig. Der Vorschlag eines diskriminierungsfreien und technologieneutralen Verhandlungsgebots ist zwar eine Verbesserung, ersetzt aber keine Diensteanbieterverpflichtung.