Pressemitteilung vom 31.05.2024

In Gedenken an Walter Lübcke

Der Todestag von Walter Lübcke jährt sich am 2. Juni zum fünften Mal. Dazu erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Vor fünf Jahren wurde Walter Lübcke von einem Rechtsextremen erschossen, weil er für unsere demokratischen Werte und unser Gemeinwohl einstand. Walter Lübcke bleibt für uns als Politiker und Mensch in Erinnerung, der sich Hass, Anfeindungen und Bedrohungen zum Trotz stets für Menschlichkeit eingesetzt hat. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und den Hinterbliebenen.

Zusammen mit der Mordserie des NSU sowie anderen rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Taten in München, Halle, Hanau und andernorts steht der Mord an Walter Lübcke auch stellvertretend für mehr als 200 rechtsterroristische Morde in Deutschland seit 1990.

Angesichts jahrzehntelanger Kontinuitäten besteht weiterhin ein erheblicher Aufklärungsbedarf bezüglich rechtsextremer und rechtsterroristischer Strukturen – auch hinsichtlich der tiefgreifenden Vernetzungen dieser Strukturen, die bis in unsere demokratischen Institutionen einschließlich unseren Parlamenten hineinreichen.

Rechtsextremer Hass und Hetze sind heute allgegenwärtig. Sie haben das Ziel, Engagement für das Gemeinwohl zu verhindern. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, solchen Einschüchterungsversuchen und Angriffen durch Rechtsextremisten gemeinsam entschieden entgegenzutreten. Hieran hat auch die Familie von Walter Lübcke in einem eindringlichen Appell gerade noch einmal erinnert.

Walter Lübcke hat genau das vorgelebt. Sein Wirken war stets von überparteilichem Respekt geprägt. Die Erinnerung an Walter Lübcke ist deshalb mehr als bloßes Gedenken: Sie ist Auftrag an alle Demokratinnen und Demokraten, Angriffe gegen unsere freiheitliche Grundordnung gemeinsam abzuwehren und nicht zuzulassen, dass Hass und Menschenfeindlichkeit weiter um sich greifen.

Alle von Hass, Hetze und Anfeindungen Betroffenen, darunter Amts- und Mandatsträgerinnen – und träger, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder ehrenamtlich Engagierte, sind mit voller rechtstaatlicher Entschlossenheit zu schützen.