Pressemitteilung vom 04.06.2024

Entschädigungszahlungen an die LEAG sinnvoll angepasst

Zur Beihilfeentscheidung zu den Entschädigungszahlungen an das Bergbauunternehmen LEAG erklärt Bernhard Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Klima und Energie:

Mit der Entscheidung zu den Entschädigungszahlungen an die LEAG korrigiert das BMWK die Fehler der letzten Bundesregierung zu unverhältnismäßig hohen Zahlungen auf Kosten der Steuerzahlenden. Die Kohleunternehmen werden die Kraftwerke bald von alleine abschalten, da sich die Kohleverstromung immer weniger rechnet. Darum ist es richtig, dass der Anteil der Entschädigung für die entgangenen Gewinne sich an den tatsächlichen Marktentwicklungen orientiert.

In den Verhandlungen konnte das BMWK die Interessen der Region und der Mitarbeitenden wahren, indem der Teil der Entschädigungszahlungen in voller Höhe erhalten wurde, der für soziale Verpflichtungen und für die Rekultivierung der Tagebaue vorgesehen ist. Geringer fallen nun nur diejenigen Anteile der Zahlungen aus, welche für das Bergbauunternehmen selber vorgesehen waren.

Mit dem weiter beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und der Netze wird Kohlestrom zunehmend vom Markt verdrängt, wie schon jetzt kontinuierlich zu sehen ist. Es ist wichtig, dass angesichts dessen die Strukturmaßnahmen in den Regionen beschleunigt und die Gelder dafür flexibler einsetzbar werden. Das BMWK hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun sind auch die Länder gefragt.