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Kampf gegen Gewalt gegen Frauen – der Rechtsanspruch kommt

Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen SPD, Union und Grünen eine Einigung erreicht. Dazu erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Dorothee Bär, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, und Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion:

Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.