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Fraktionsübergreifende Einigung zum Gesetz zur besseren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU/CSU und FDP haben eine Einigung zum „Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ erzielt. Das Gesetz soll noch in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. 

Dazu erklären Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher, Paula Piechotta, Katrin Budde, Philipp Hartewig, Carsten Müller, Jan Plobner, Christiane Schenderlein: 

Die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR haben durch die rechtsstaatswidrige Repression durch das SED-Regime schwerwiegende Eingriffe in ihr Leben erlitten, die bis heute wesentliche gesundheitliche, soziale und finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen haben. Die Parlamentarier von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP haben sich darauf geeinigt, diese Opfer noch besser zu unterstützen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in der Anerkennung des Unrechts in der SED-Diktatur. 

Mit der Gesetzesnovelle werden nun ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, die Opferrente für die politischen Häftlinge und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte deutlich erhöht und dynamisiert, die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden grundlegend erleichtert, ein Zweitantragsrecht eingeführt, und Entschädigungsleistungen für Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren, im Gesetz verankert. 

Allen beteiligten Fraktionen war eine Einigung noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode wichtig, da die Gruppe der Anspruchsberechtigten aus Altersgründen zunehmend kleiner wird.