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Brigade Litauen-Paket: Zeitenwende in der Bundeswehr
Zur Entscheidung des Bundestags über das sogenannte Brigade Litauen-Paket in dieser Sitzungswoche erklären Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik, und Merle Spellerberg, Mitglied im Verteidigungsausschuss:
Die drei Gesetze des Brigade Litauen-Pakets sind für die Bundeswehr in der Zeitenwende und für die Stationierung der Brigade Litauen zur Verteidigung der NATO-Ostflanke dringend notwendig.
Vor dem Hintergrund der russischen Bedrohung für Europa und die NATO entsenden wir erstmals dauerhaft eine Brigade an die NATO-Ostflanke. Damit senden wir ein wichtiges Zeichen an unsere Bündnispartner – insbesondere an der Ostgrenze – und an Wladimir Putin. Wir machen deutlich, dass wir bereit und entschlossen sind, Verantwortung für unsere Sicherheit in Deutschland und Europa zu übernehmen.
Mit dem Artikelgesetz Zeitenwende schaffen wir Planungssicherheit für unsere Soldat*innen und ihre Familien. Damit legen wir den personalrechtlichen Grundstein für die Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung – das ist eine gute Nachricht für unsere Verteidigungsfähigkeit. Wichtig ist auch, dass es mit einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU/CSU gelungen ist, die Einsatzversorgung im Vergleich zum Regierungsentwurf noch weiter auszuweiten und hierbei auch die längst überfällige Annäherung der Einsatzversorgung von Soldat*innen auf Zeit und Berufssoldat*innen auf den Weg zu bringen. Wir als Parlamentarier*innen stehen in der Mitverantwortung, dass alle Soldat*innen, die in Einsätzen der Bundeswehr körperliche oder seelische Verwundungen davon getragen haben, sich darauf verlassen können, dass sie und ihre Familien finanziell und mithilfe sinnvoller Weiterverwendung in der Bundeswehr langfristig abgesichert sind. Mit der vorgesehenen Evaluierung einzelner Regelungen des Gesetzes nehmen wir unsere Mitverantwortung für unsere Parlamentsarmee weiter ernst.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Brigade Litauen wird mit dem Gesetz zur deutsch-litauischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich geschaffen. Beide Staaten hatten zuvor ein Abkommen zur dauerhaften Stationierung einer Bundeswehrbrigade in Litauen unterzeichnet.
Zum Schutz zentraler deutscher Sicherheitsinteressen stellen wir die Ausübung von Tätigkeiten für nicht-verbündete fremde Mächte unter Strafe. Diese neue Gesetzeslage ist angesichts der veränderten Bedrohungslage unverzichtbar: Soldat*innen oder ehemalige Soldat*innen der Bundeswehr dürfen keinesfalls dienstlich erworbene Kenntnisse an Dritte weitergeben, die damit unsere Freiheit und unseren Frieden bedrohen können.
Diese Gesetze sind ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit. Für unsere Soldat*innen und Bündnispartner ist es ein wichtiges Signal, dass wir die Gesetze noch in dieser Wahlperiode fraktionsübergreifend verabschieden.