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Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen

Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar erklären Susanne Menge, Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Susanne Menge:
„Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind weltweit etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung (engl. FGM) betroffen – auch in diesem Jahr sind rund 4 Millionen Frauen und Mädchen dem Risiko ausgesetzt, in ihrem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt zu werden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Feministischen Entwicklungspolitik entschieden dafür ein, diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt national und international zu bekämpfen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfolgt einen überlebendenzentrierten Ansatz, der Betroffene in den Mittelpunkt des Handelns stellt. In Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft unterstützt das BMZ beispielsweise Dialogprozesse, in denen vorherrschende patriarchale Machtverhältnisse und Geschlechterstereotype, die FGM zugrunde liegen, reflektiert und überwunden werden können. Auf multilateraler Ebene fördert das BMZ das gemeinsame Programm des Bevölkerungsfonds (UNFPA) und des Kinderhilfswerks (UNICEF) zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung. Der Weg, die Praxis weltweit zu beenden und das fünfte VN-Nachhaltigkeitsziel zu erreichen, bleibt jedoch lang und erfordert auch von der zukünftigen Bundesregierung ein entschlossenes Engagement.“

Ulle Schauws:
„Weibliche Genitalverstümmelung gibt es auch in Deutschland. Bei Betroffenen führt diese Prozedur zu schweren körperlichen, seelischen und sozialen Schäden. Die Mädchen und Frauen sind damit ihr Leben lang belastet. Aus diesem Grund ist FGM in Deutschland als Spezialstraftatbestand gelistet. Zusätzlich zur konsequenten Strafverfolgung sind auch bedarfsgerechte medizinische Versorgung sowie kultursensible Hilfsangebote für betroffene Mädchen und Frauen wichtig. 

FGM ist eine besonders schwere Form von geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Menschenrechtsverletzung. Wir setzen uns für ein gewaltfreies Leben für alle Mädchen und Frauen ein. Dazu gehört auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für alle von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen, den wir mit dem Gewalthilfegesetz beschlossen haben. 

Beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erhalten Mädchen und Frauen sowie Menschen aus ihrem Umfeld unter 116 016 rund um die Uhr Unterstützung.“