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Gewalthilfegeset
Heute hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für alle Frauen in diesem Land. Dafür haben wir Grüne Jahrzehnte lang gekämpft. Unser Ziel war immer: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss schnell und kostenlos Hilfe erhalten. Wir freuen uns sehr, dass mit der Zustimmung im Bundesrat heute dieser Paradigmenwechsel nun endlich passieren kann. Das Gesetz bringt zudem eine dringend benötigte Entlastung für die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen, da Finanzierungsfragen in den Hintergrund treten und sie sich stärker auf die Arbeit mit den Betroffenen konzentrieren können. Wir kämpfen weiter dafür, dass alle von Gewalt betroffenen Menschen Hilfe bekommen. Denn: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit.
Hintergrund:
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist die letzte Hürde genommen und es wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Damit sind auch trans* Frauen umfasst, wenn sie von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bis 2027 wird der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes, d.h. wer von dem Rechtsanspruch umfasst ist, überprüft werden müssen. Der Bund steigt erstmalig mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz.
Die Länder sind durch das Gesetz verpflichtet, ihre Bedarfe zu ermitteln und das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen, bevor der Rechtsanspruch im Jahr 2032 in Kraft tritt. Das Gesetz stellt sicher, dass Schutz- und Beratungsangebote künftig kostenlos und unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Wohnort, dem Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen.