Rede von Dr. Irene Mihalic Zu Protokoll: Rechte von Gruppen im Bundestag
Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ende letzten Jahres hat die ehemalige Fraktion Die Linke bewusst entschieden, keine Fraktion mehr zu sein, und hat ihre Auflösung erklärt. Damit verlor sie gleichzeitig auch die parlamentarischen Rechte, die ihr als Fraktion zustanden.
Den beiden neu entstandenen Gruppen Die Linke und BSW wurden umfassende Rechte eingeräumt, bei denen die verfassungsrechtliche Rechtsprechung berücksichtigt wurde: Die Mitglieder der Gruppen sind entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in den Fachausschüssen, Unterausschüssen sowie im Ältestenrat vertreten. Ihren Mitgliedern in den Fachausschüssen stehen die einer Fraktion im Ausschuss zustehenden Rechte nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu. Sie erhalten das Recht, unbegrenzt Gesetzentwürfe, Anträge sowie Entschließungsanträge einzubringen. Sie erhalten das Recht, die Aufsetzung ihrer Vorlagen auf die Tagesordnung im Plenum zu verlangen. Sie erhalten das Recht, pro Jahr ein bzw. zwei Aktuelle Stunden zu verlangen. Sie erhalten Redezeiten orientiert an ihrer Stärke im Verhältnis zu den Fraktionen. Sie erhalten eine solide finanzielle Ausstattung für ihre Arbeit. Und sie haben das Recht erhalten, monatlich zehn Kleine oder Große Anfragen an die Bundesregierung zu stellen. Von diesen Rechten haben die Gruppen in den letzten Wochen bereits Gebrauch gemacht.
Aber jetzt werden sich manche Leute fragen, warum die Unterscheidung „Fraktion oder Gruppe?“ eigentlich wichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klar gesagt, dass die Unterscheidung von Fraktionen und anderen Zusammenschlüssen gerechtfertigt ist, da sie der Gefahr begegnet, dass die parlamentarische Arbeit durch eine Vielzahl von Initiativen kleiner Gruppen behindert wird. Dies gilt umso mehr bei Anerkennung mehrerer Gruppen gleichzeitig. Über die Rechte der Gruppen haben wir als Koalition mehrere Gespräche, auch mit Vertretern der gebildeten Gruppen, geführt und für unseren Vorschlag geworben, der eine gute Grundlage für die Arbeit der Gruppen schafft und die Oppositionsrechte wahrt, ohne dabei Gruppen den Fraktionen gleichzustellen.
Die Gruppen haben zwar nun Einschränkungen gegenüber Fraktionen, ihre Rechte sind jedoch ein deutliches Plus gegenüber dem, was einzelnen Abgeordneten laut Geschäftsordnung zusteht. Das Recht, Kleine und Große Anfragen zu stellen, ist nach der Geschäftsordnung des Bundestages Fraktionen vorbehalten. Mit der genannten Regelung für 10 Kleine oder Große Anfragen an die Bundesregierung sehen wir weiterhin die Möglichkeit der Informationsgewinnung zur Kontrolle der Regierung gewährleistet. Doch bis zum Abschluss des Organstreitverfahrens in der Hauptsache wird den Gruppen das uneingeschränkte Recht, Anfragen zu stellen, eingeräumt. Wir sind allerdings überzeugt, dass im Verfahren die Begrenzung parlaments- und verfassungsrechtlich für zulässig gehalten wird.