Rede von Dr. Till Steffen Zu Protokoll: Digitalisierung von Zwangsvollstreckungen

16.05.2024

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung klingt zunächst nach einem wenig interessanten Insiderthema. Wenn man sich jedoch vergegenwärtigt, dass jährlich über 3 Millionen Aufträge an Gerichtsvollzieher erteilt und rund 1,5 Millionen Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die Vollstreckungsgerichte übersandt werden, wird einem die wirtschaftliche Bedeutung bewusst. Und man kann sich vorstellen, welche Mengen Papier auch bei hybriden Anträgen noch bedruckt und quer durch das Land transportiert werden.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form bei den Vollstreckungsorganen reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Weitere Neuregelungen erleichtern den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher. Dies begrüßen wir ausdrücklich!

Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen minimieren wir zudem die reale Gefahr des Titelverlustes bei hybridem Antrag und verhindern damit Aufwand und Kosten, die bei einem Verlust entstehen.

Wir vereinfachen mit dem Gesetzentwurf die Antragstellung in der Zwangsvollstreckung, und dies ist eine gute Nachricht für Gläubiger, die ihre Forderungen vollstrecken wollen.

Aus der Praxis, bei der der Entwurf insgesamt auf ein sehr positives Echo gestoßen ist, erhalten wir einige Verbesserungsvorschläge wie eine klare gesetzliche Regelung, wie Rechtsanwälte Ausfertigungen elektronisch beglaubigen können. Darüber sollten wir nachdenken.

Wir freuen uns auf die anstehenden Beratungen.