Rede von Ulle Schauws Abschaffung §219a StGB

18.10.2018

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Jahr her, seit wir hier im Bundestag das erste interfraktionelle Gespräch zu § 219a geführt haben – mit den Kolleginnen der Linken, der FDP, der SPD, der Union und uns Grünen. Sie werden sich vielleicht daran erinnern: Wir waren nach der ersten Verurteilung von Kristina Hänel alle der Meinung, dass es nicht richtig sein kann, dass Ärztinnen strafrechtlich belangt werden, wenn sie Frauen umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Darum haben vier Fraktionen einen Gesetzentwurf gemacht.

Das hat sich dann bei Ihnen von der Union sehr schnell geändert. Denn Sie wollen – das haben wir in den letzten Monaten immer wieder gemerkt – am § 219a nichts ändern.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Richtig!)

Schlimmer noch: Sie machen eine Nebendebatte über den § 218 auf; aber um den geht es hier nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich muss Ihnen auch sagen: Bei dem, was wir jetzt zu lösen in der Lage wären, einfach schulterzuckend hinzunehmen, dass in der Zwischenzeit weitere Ärztinnen verurteilt werden, ist schon krass. Sie von CSU und CDU schwingen weiter die Keule des Strafrechts. Sie lenken ab, Sie lösen nichts, Sie sitzen aus. Da sage ich Ihnen – ganz im Sinne meines Kollegen von der FDP –: Das lassen wir Ihnen nicht länger durchgehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Menschen in diesem Land wollen selbstbestimmt in einer freien, emanzipierten Gesellschaft leben. Da gehört sexuelle Selbstbestimmung selbstverständlich dazu, und zwar ohne einen § 219a und ohne Bevormundung.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mal konkret: Was wäre denn, wenn § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wäre? Dann könnten Frauen sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft schnell, ohne Beschränkungen und online bei einer Ärztin oder einem Arzt fachlich informieren und bekämen so sehr viel mehr Sicherheit.

(Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das können sie doch machen! – Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Das können sie jetzt auch!)

Ungewollt Schwangere könnten – ohne auf Listen von Beratungsstellen warten zu müssen – selbst herausfinden, wo und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie Beratung und Hilfe bekämen. Und Ärztinnen könnten eine bestmögliche Versorgung von Frauen gewährleisten und so ihrer Staatsaufgabe – ich wiederhole das noch mal: es ist eine Staatsaufgabe – verantwortlich nachkommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Ärztinnen würden nicht mehr Gefahr laufen, verklagt zu werden. Darum geht es hier.

Und sehr wichtig ist auch: Die medizinische Ausbildung könnte endlich erweitert werden. Dann könnte es auch möglich sein, dass in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird, wie man Schwangerschaftsabbrüche professionell vornimmt.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollegin Schauws, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung?

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich lasse keine Zwischenfrage zu.

Wenn Sie das alles nicht wollen, kann ich aber für meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr klar sagen: Wir wollen das so. Wir wollen Vertrauen anstatt Misstrauen gegenüber Frauen und Ärztinnen. Wir wollen Unterstützung und eigenverantwortliches Handeln anstatt Kontrolle und Repressionen. Das wird dem Anspruch von Frauen in diesem Land gerecht.

Ganz dringend braucht es vor allem aber auch rechtliche Sicherheit für Ärztinnen. Das zeigen die Verfahren gegen Nora Szasz und Natascha Nicklaus aus Kassel sowie das zweite Urteil von letzter Woche gegen Kristina Hänel. Hier endlich die juristische Schieflage zu beseitigen, das ist unsere, das ist die politische Aufgabe, die wir jetzt zu lösen haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Ich kann nur das wiederholen, was die Kollegin Högl gerade gesagt hat: Sehr eindrücklich hat das auch noch mal das Landgericht Gießen betont. Es äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots. Es fordert eine politische Entscheidung, denn die Gerichte seien „in solchen Dingen überfordert“; das hat der Richter gesagt.

Ich darf noch einmal zitieren: Frau Hänel solle „das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Skandal!)

Ich sage ganz klar: Da kann sich jetzt keine Fraktion wegducken, insbesondere die Fraktion der SPD nicht. Ihr habt einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung – Eva hat es gerade gesagt – beschlossen. Ich kann dazu nur sagen: Die Abstimmung freigeben zu wollen, ist auch ein Beschluss. Ihr seid im Wort bei den Frauen, ihr seid im Wort bei der Parteibasis, auch bei den Bürgerinnen. Die Ministerinnen Barley und Giffey äußern sich dazu gerne vollmundig. Bislang haben wir dazu aber von der Bundesregierung noch nichts gesehen. Das ist zu wenig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Es ist unglaubwürdig, wenn Sie das Verfahren mit der Koalitionsmehrheit blockieren, die Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss versenken und ausbremsen, anstatt endlich offensiv Lösungen für Informationsrechte außerhalb des Strafrechts zu suchen. Und währenddessen werden, wie gesagt, weitere Ärztinnen verklagt und Frauen vor Beratungsstellen belästigt.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollegin Schauws, setzen Sie bitte den Punkt.

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme zum Schluss. – Ich appelliere an Frau Nahles: Sie können viel an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn Sie den Schritt der Freigabe der Abstimmung zu § 219a gehen, wenn Sie die reale Chance, aus der Mitte des Parlaments eine Mehrheit zu gewinnen, nutzen und wenn wir nicht länger warten, einen gemeinsamen Beschluss zu fassen, der lautet: Streichen wir § 219a!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)