Rede von Dr. Manuela Rottmann Abgeordnetenbestechung

Foto von Manuela Rottmann MdB
25.04.2024

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Brandner, wenn Sie bis zu Otto Wiesheu zurückgehen müssen: Die Quote haben Sie in den wenigen Jahren, in denen es die AfD gibt, längst eingeholt. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Enrico Komning [AfD]: Das behaupten Sie!)

– Nein, man muss mal zählen können.

Ich kann es aber auch der Union nicht ersparen, ihr besonderes Verdienst hier noch mal zu würdigen. Die Union hat viele Verdienste um die Geschichte der Bundesrepublik, aber auch das Verdienst, dass sie überdurchschnittlich oft Anlass zu Verschärfungen von Parteienfinanzierungsregelungen, Spendenregelungen oder Regelungen im Abgeordnetengesetz gegeben hat.

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Frau Dr. Rottmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Brandner?

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Nein.

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist aber feige von Ihnen, Frau Rottmann!)

– Nein, das ist nicht feige, das ist einfach effizient.

(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich will noch mal den Sachverhalt in Erinnerung rufen, der im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2022 sehr sachlich und trotzdem erschütternd dargestellt worden ist. Dort ist zu lesen, was Georg Nüßlein und Alfred Sauter eigentlich gemacht haben, während der Rest des Landes gegen die Pandemie gekämpft hat. Man kann sagen: Jede Drückerkolonne hätte sich etwas davon abschauen können, mit welcher Penetranz sie auf Behörden, auf Regierungsmitglieder zugegangen sind, um Deals einzufädeln, von denen sie persönlich profitiert haben.

Ich will aus diesem Beschluss mal einen einzigen Satz zitieren, der mich schaudern lässt:

„Später wies er“

– gemeint ist Georg Nüßlein –

„wiederholt den Bundesminister“

– gemeint ist Jens Spahn –

„persönlich darauf hin, die Rechnungen der Firma Lo. zu begleichen, anderenfalls eine ungünstige Presseberichterstattung drohe.“

Das ist damals passiert.

(Enrico Komning [AfD]: Wahnsinn!)

Da wird ein Bundesminister angesprochen wie vom Außendienst eines Inkassounternehmens, und niemand wundert sich. Ich finde das etwas seltsam.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich erinnere mich auch an den Tag, an dem das öffentlich wurde. Das war eine Sitzungswoche vor ziemlich genau drei Jahren. Ich erinnere mich daran, dass Kolleginnen und Kollegen der CSU blass waren und erschüttert waren über dieses Verhalten, und denen kaufe ich das auch ab. Aber in München und in Berlin wurde an dem Tag dann die große Windmaschine angeworfen und ein Zehnpunkteplan verfasst. Den gibt es immer, wenn die CSU nicht weiterweiß.

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es gab Ehrenerklärungen, die zwei Tage später nichts mehr wert waren, und Markus Söder forderte tatsächlich eine neue CSU, neue Regeln und einen neuen Geist. Und er hat da einen Punkt gemacht, weil er gemerkt hat: Es sind nicht nur Einzelfälle; es steckt auch ein bestimmter Geist dahinter.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die Strafgerichte allerdings mussten Sauter und Nüßlein laufen lassen. Auch Hauptmann, auch Löbel, auch viele andere wurden nicht verfolgt. Sie konnten ihre Provisionen in sechs- und siebenstelliger Höhe behalten. Das liegt daran, dass § 108e Strafgesetzbuch zwar durchaus einen Anwendungsbereich hat. Er wird zum Beispiel zur Anwendung kommen in den angekündigten Klagen gegen den langjährigen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner aus meinem Wahlkreis – er ist immer noch CSU-Mitglied –, weil es da um Abstimmungsverhalten im Europarat geht. Aber im Falle der Maskendeals greift § 108e eben nicht.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Wir würden nie so über die Grünen wie mit einem Rasenmäher drübergehen!)

Alexander Hoffmann zum Beispiel, mein Kollege aus dem Rechtsausschuss, wusste das.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Was wusste ich?)

Wir haben am 25. März 2021 hier darüber diskutiert. Da war das alles ganz frisch.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ich störe mich an der Verallgemeinerung, die Sie vornehmen! Sie gehen mit dem Rasenmäher durch den Kollegenkreis! Das hätten wir beim Thema Pädophilie bei den Grünen nie gemacht!)

– Ich werde Ihnen gleich etwas zum Thema Verallgemeinerung sagen. – Es war ganz frisch, und es war ein Wahljahr. Da hat Alexander Hoffmann hier im Plenum gesagt:

„Es wird auch so sein, dass wir uns mit dem Tatbestand beschäftigen müssen; denn der ist in der Tat zu eng gefasst.“

Monate später, als Gras darüber gewachsen war, wollten Sie davon nichts mehr wissen.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)

Sie haben die entsprechenden Änderungsanträge von FDP, Linken und uns abgelehnt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP] – Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

Spätestens seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs wusste man, dass § 108e für solche Dinge nicht reicht. Warum ist das ein Problem? Sie haben das Abgeordnetengesetz geändert; ja, das ist richtig. Aber Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz verfolgt keine Staatsanwaltschaft. Das ist das Problem. Das heißt, bei reinen Verstößen gegen das Abgeordnetengesetz können Sie immer hoffen, dass die alte Regel gilt: Wir machen schon solche Businesses; es darf halt nicht rauskommen. – Und das müssen wir beenden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wer heute gegen diesen Gesetzentwurf stimmt oder sich enthält, der will nicht, dass die Staatsanwaltschaft auf ein solches Gebaren draufschaut.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Stephan Brandner [AfD]: Sage ich doch!)

Die Regierungskoalition schließt heute diese Strafbarkeitslücke. Wir machen gegenüber der Öffentlichkeit – und das ist unsere Pflicht nach diesem Skandal – unmissverständlich klar, was wir unter einem Parlamentsmandat verstehen. Abgeordnete müssen natürlich offen sein für Interessengruppen, auch für die Sorgen ihrer Unternehmen – natürlich. Aber sie sind keine käuflichen Geschäftsanbahner. Damit muss Schluss sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Auch nach dem Urteil des BGH hat Thorsten Frei noch im Februar hier gesagt, er sehe überhaupt keinen Handlungsbedarf. Heute wollen Sie sich enthalten.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Aus guten Gründen!)

Heute wäre die letzte Gelegenheit, zu beweisen, dass Sie es ernst meinen mit der Lehre,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

dass Sie sich befreien können von der Amigoleitkultur der Union, die sich bisher noch in jedem Jahrzehnt durchgesetzt hat.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Mit der Logik wären Sie alle Beihelfer zur Pädophilie!)

– Es geht hier nicht um Kollektivschuld. Es geht um Ihr Abstimmungsverhalten hier. Da sind Sie leider alle dabei, und keiner von Ihnen zieht die Konsequenz aus diesen Skandalen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nach der Logik wären Sie alle Beihelfer zum Kindesmissbrauch!)

Vielleicht wäre heute auch die Gelegenheit, ihren jungen Abgeordneten, die die Namen „Zwick“ und „Flick“ und „Streibl“ vielleicht gar nicht mehr kennen, zu sagen, was als Abgeordneter geht und was nicht und dass auch Aktienoptionen nicht gehen.

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Dann kaufe ich Ihnen das mit dem Schlussstrich ab. Lassen Sie es bleiben, dann bleiben auch Zweifel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Lernen Sie erst mal Gesetzgebung!)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Für CDU/CSU hat nun das Wort Dr. Volker Ullrich.

(Beifall bei der CDU/CSU)