Offen über Geld sprechen
- Woher bekommt die Partei Die Grünen Geld? Woher kommt das Geld für unsere Arbeit im Bundestag?
- Dürfen Politiker*innen nebenbei arbeiten?
- Und wer bekommt einen Ausweis, mit dem man in den Bundestag kommt? Diese Fragen beantworten wir hier.
1. Geld
Woher bekommt die Partei Die Grünen Geld?
Woher kommt das Geld für unsere Arbeit im Bundestag?
Wir bekommen Geld aus dem Bundes·Haushalt.
Haushalt bedeutet:
Die Bundes-Regierung bekommt Geld.
Aus den Steuern der Bürger*innen.
Im Haushalt wird dann entschieden:
Wofür wird das Geld ausgegeben?
Das wird jedes Jahr neu entschieden.
Einen Teil von diesem Geld bekommen die Parteien.
Auch wir von der Partei Die Grünen.
Dieses Geld dürfen wir nur für einen bestimmten Zweck ausgeben:
Für unsere Arbeit.
Um andere über unsere Arbeit zu informieren.
Und für unsere Büros.
So steht es im Gesetz.
Und daran halten wir uns natürlich.
Dieses Geld bekommen nicht die Politiker*innen unserer Partei.
Sie bekommen ein Gehalt für ihre Arbeit in der Politik.
Dieses Gehalt nennt man bei Politiker*innen Diäten.
Immer wieder wird geprüft:
Wie geben wir von der Partei Die Grünen unser Geld aus?
Auch diese Prüfung steht im Gesetz.
Wir sind offen beim Thema Geld.
Wir schreiben Berichte darüber.
Alle Abgeordneten im Bundestag bekommen gleich·viel Geld.
Die Parteien können einzelnen Politiker*innen noch mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel, wenn jemand eine Aufgabe in der Leitung der Partei hat.
Wir von der Partei Bündnis 90/Die Grünen zahlt diesen Partei·Mitgliedern zusätzliches Geld:
- dem oder der Vorsitzenden
- dem oder der stell·vertretenden Vorsitzenden
- den Geschäfts·Führern und Geschäfts·Führerinnen
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 377.995,64 Euro gezahlt.
Das sind 377 Tausend 995 Euro und 64 Cent.
Auch über diese Gelder gibt es genaue Berichte.
Berichte aus den Jahren 1999 bis 2005 und 2013.
Hier kann man es lesen.
Aber:
Die Berichte sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.
2. Neben-Tätigkeiten der Politiker und Politikerinnen
Politiker*innen können auch noch Neben·Tätigkeiten haben.
Man kann auch Neben·Job dazu sagen.
Das heißt:
Sie arbeiten als Politiker oder Politikerin.
Das ist ihr Haupt·Beruf.
Aber daneben haben sie noch eine andere Arbeit.
Und mit beiden Jobs verdienen sie Geld.
Seit 2005 wird genau kontrolliert:
Welche Neben·Tätigkeiten haben die Politiker*innen in Deutschland?
Wie viele Stunden arbeiten sie in dieser Neben·Tätigkeit?
Wieviel Geld verdienen sie damit?
Das kann man im Internet nach·lesen.
Auf den Internet·Seiten vom Deutschen Bundestag.
Hier kann man es nach-lesen.
Eine Sache ist verboten:
Politiker*innen dürfen kein Geld ohne Gegen·Leistung bekommen.
Also Geld, ohne dafür zu arbeiten.
Das ist nicht erlaubt.
Es steht im Gesetz.
Wir von der Partei Die Grünen finden aber:
Die Regeln für Neben·Tätigkeiten sollten noch strenger werden in Deutschland.
Wir finden:
Über alle Neben·Tätigkeit soll offen gesprochen werden.
Alle Bürger*innen sollen darüber Bescheid wissen.
Egal, wie viel oder wenig Geld jemand mit der Neben·Tätigkeit verdient.
Das fordern wir schon seit vielen Jahren.
3. Haus-Ausweise
Mit einem Haus·Ausweis kommt man in den Deutschen Bundestag.
Einen Haus·Ausweis bekommt man von der Bundestags·Verwaltung.
Wer bekommt einen Haus-Ausweis?
- Mitglieder von Parteien
- Mitglieder von Stiftungen
- Interessen·Vertreter und Interessen·Vertreterinnen
[Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen setzten sich für andere Menschen ein.
Zum Beispiel für Menschen in Pflege-Berufen.
Oder für Patienten und Patientinnen.
Sie sind für die Politik wichtig.]
Diese Menschen können einen Haus·Ausweis bekommen.
Wenn sie immer wieder im Bundestag arbeiten.
Nicht nur ab und zu.