Antriebswende

Mehr Tempo beim Ausbau der Ladeinfrastruktur

Ein Großparkplatz für Elektroautos im Zentrum der norwegischen Hauptstadt Oslo, fotografiert bereits am 08.10.2015
Der Masterplan Ladeinfrastruktur II, der den Ausbau von Ladesäulen für E-Fahrzeuge vorantreiben soll, wurde vor 9 Monaten vom Kabinett verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen befindet sich nur teilweise im Zeitplan. dpa
30.06.2023
  • Die Ampelkoalition will laut Koalitionsvertrag dafür sorgen, "...dass im Jahr 2030 Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw..." ist. Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung als eine Maßnahme dafür den "Masterplan Ladeinfrastruktur II" vorgestellt. 
  • Für die Antriebswende im Verkehr muss nämlich unter anderem das notwendige Ladenetz flächendeckend, bedarfsgerecht und nutzerfreundlich sein — das ist es bisher nicht. 
  • Im März 2023 hat sich außerdem der Koalitionsausschuß auf die konkrete Maßnahme geeinigt, dass binnen 5 Jahren an jeder Tankstelle mindestens ein Schnellladepunkt vorhanden sein muss.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II, der am 19. Oktober 2022 im Bundeskabinett vorgestellt wurde, beinhaltet insgesamt 68 Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen die Voraussetzungen schaffen, die Ziele der Ampelkoalition zu erreichen und damit auch wesentlich zur Einhaltung der Klimaziele beitragen. Der Masterplan I der Vorgängerregierung wurde diesen Anforderungen noch nicht ausreichend gerecht, deshalb war eine Neufassung erforderlich.

Im März 2023 haben die Ampelpartner im Koalitionsausschuss das Ziel, die Elektromobilität massentauglich zu machen, noch einmal unterstrichen. In diesem Zusammenhang wurden kurzfristige Maßnahmen zur Verstärkung des Ladesäulenaufbaus getroffen. So werden mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, das vor kurzem vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, ihre Netze vorausschauend auszubauen, damit 2030 ohne Probleme 15 Millionen E-Fahrzeuge aufgeladen werden können. Darüber hinaus werden Tankstellenbetreiber dazu verpflichtet, bis 2028 mindestens einen Schnellladepunkt an ihrer Tankstelle zu errichten.

Voraussetzungen für die Antriebswende schaffen

Langfristig soll Ladeinfrastruktur marktwirtschaftlich funktionieren, Aufbau und Betrieb sollen privatwirtschaftlich erfolgen. Allerdings ist der Betrieb und Aufbau von Ladeinfrastruktur nur dann wirtschaftlich lohnend, wenn die Ladeinfrastruktur durch einen steigenden Anteil elektrischer Fahrzeuge gut ausgelastet ist. Die Anschaffung eines emissionsfreien E-Fahrzeugs ist hingegen nur dann attraktiv, wenn es eine breit verfügbare Ladeinfrastruktur gibt.

Diese oft beschriebene Henne-Ei-Problematik kann nur aufgelöst werden, wenn Ladeinfrastruktur im Voraus aufgebaut wird. Dafür muss der Staat fördernd und steuernd tätig werden. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II bietet die Grundlage, damit zügig und engagiert die Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden kann.

Die wesentlichsten Punkte des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:

  • Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Quartieren, an Tankstellen und auf Firmenparkplätzen wird erleichtert.
  • Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms zu Hause wird verbessert und vereinfacht.
  • Der Ausbau der Ladeinfrastruktur und des Stromnetzes werden besser miteinander koordiniert.
  • Die Erfassung und Bereitstellung von Daten für die Nutzung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird verbessert und vereinheitlicht.
  • Als Schlüsselakteure beim Aufbau der Ladeinfrastruktur werden die Kommunen mit einem umfassenden Paket an Maßnahmen zur Planung, Umsetzung, und Standardisierung unterstützt.
  • Für einen emissionsfreien Straßengüterverkehr wird 2023 ein öffentliches Basis-Hochspannungsnetz für E-Lkw ausgeschrieben.

Vom Planen ins Handeln kommen

Damit der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur und daraus folgend die Elektrifizierung des Verkehrs einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung im Verkehrsbereich beiträgt, ist unserer Sicht wichtig, dass die im Masterplan Ladeinfrastruktur II vielfach formulierten Prüfaufträge zu klaren Handlungsaufträgen werden - eine reine Analyse des Ist-Zustands und der Herausforderungen würde das konkrete Ziel von 1 Millionen Ladepunkten bis 2030 verfehlen.

Dafür sollten bereits 2022 und im ersten Quartal 2023 von den 68 Maßnahmen 15 umgesetzt werden. Bedauerlicherweise wurde bei knapp der Hälfte der Maßnahmen die Deadline bereits gerissen. Positiv ist, dass vor allem die Maßnahmen erfüllt wurden, in denen es um Monitoringkonzepte, Bestandsanalysen und einen besseren Austausch zwischen den Ministerien sowie die Verbesserung der Datenbasis ging.

Leider gibt es allerdings bisher weder eine umfassende und systematische neue Förderlandschaft für private wie auch gewerbliche Nutzende, geschweige denn einen Fortschritt bei den Ausschreibungen zum sogenannten Deutschlandnetz (Ausbau des Schnellladenetzes an Bundesfernstraßen) oder zum Initialnetz für Lkw. 

Das Bundesverkehrsministerium in der Federführung ist aufgefordert, zeitnah aus der Analyse in den echten Aufbau von Ladepunkten zu kommen.