Infektionsschutzgesetz

Die Pandemie ist nicht vorbei

Ein Schild mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die Maskenpflicht an den Haltestellen und in unseren Bussen!" hängt an einer Bushaltestelle im Stadtzentrum.
Weiter möglich: Maskenpflicht im ÖPNV. Ohne eine Verlängerung der Maßnahmen wäre den Ländern nicht einmal mehr dieser Basisschutz möglich. picture alliance | Hauke-Christian Dittrich
16.03.2022
  • Am 19. März läuft die bisherige Rechtsgrundlage für viele Corona-Maßnahmen aus. Doch das Infektionsgeschehen nimmt wieder zu, das Gesundheitswesen ist weiterhin stark belastet.  
  • Es wäre daher verantwortungslos gewesen, die Schutzmaßnahmen einfach auslaufen zu lassen. Politik muss vorausschauend agieren, gerade wenn es um die besonders schutzbedürftigen Menschen geht.
  • Wir haben die Fortgeltung von Teilen der Maskenpflicht in Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Menschen erreicht. Wir hätten uns wirksamere Instrumente gewünscht und werden, wenn nötig, mit Blick auf den Sommer und Herbst Nachbesserungen einfordern.

Der starke Anstieg der Neuinfektionen mit COVID-19 bereitet uns Sorgen, zumal auch die Belastung des Gesundheitswesens wieder zunimmt. Daher hätten wir uns bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Beibehaltung von deutlich mehr Schutzmaßnahmen gewünscht.

Aus unserer Sicht sollte Politik nicht nur reagieren, sondern vorausschauend auf die Entwicklung der Infektionslage ausgerichtet sein und notwendigen Basisschutz sowie wünschenswerte Öffnungsperspektiven an die reale Lage anpassen.

Ende aller Maßnahmen drohte

Wir stimmen der Gesetzesänderung zu, da sonst die Länder vom 20. März an gar keine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung mehr anordnen könnten.

In den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern haben wir erreicht, dass besonders schutzbedürftige Menschen besser geschützt werden. Wir haben die Maskenpflicht insbesondere auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie Einrichtungen der Obdachlosenhilfe ausgeweitet.

Auch bei den Hygienekonzepten für bestimmte Einrichtungen konnten wir nochmal nachbessern.

Basisschutz bleibt weiter möglich

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz bleiben präventive Basismaßnahmen sowie Schutzinstrumente in Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sogenannte Hotspots) möglich. Zu den Basismaßnahmen gehören die Maskenpflicht im ÖPNV sowie bundesweit für den Fern- und  Flugverkehr und die Masken- und Testpflicht insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen für Ältere und Menschen mit Behinderungen.

Maßnahmen bei starkem Infektionsgeschehen

Für Infektions-Hotspots ist ein gesonderter Beschluss des jeweiligen Landtages notwendig, damit dort über Basisnahmen hinausgehende Maßnahmen, wie etwa eine umfassendere Maskenpflicht, Nachweispflichten („G-Regelungen“), Abstandsgebote und Hygieneauflagen für bestimmte Betriebe, Gewerbe und Einrichtungen erlassen werden können.

Kinderkrankengeld wird verlängert

Wir lassen Familien mit Kindern nicht hängen. Daher werden die Corona-Regelungen beim Kinderkrankengeld sowie für Entschädigungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nochmals verlängert.

Jetzt obliegt es den Ländern, Anschlussregelungen in den Landtagen zu beschließen, die das Fortgelten wichtiger Schutzmaßnahmen sicherstellen.

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Bundestagsrede zum Thema von Maria Klein-Schmeink MdB am 16. März 2022