Bürgerrat "Ernährung im Wandel" nimmt die Arbeit auf
- Erstmals wurde auf Bundesebene durch Beschluss des Bundestages ein Bürgerrat einberufen. Das stärkt Bürger*innenbeteiligung und holt vielfältige Perspektiven in den politischen Meinungsbildungsprozess.
- Der Bürgerrat beschäftigt sich mit dem Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ — ein Thema, das alle Menschen in Deutschland betrifft.
- 160 geloste Teilnehmer*innen aus ganz Deutschland diskutieren in einem moderierten Format Fragestellungen rund um das Thema Ernährung. Bis Anfang 2024 werden sie den Abgeordneten des Bundestages Handlungsempfehlungen vorlegen.
Ein Bürgerrat bringt die Meinungen der Menschen näher an das Parlament. Mit diesem neuen und innovativen Beteiligungsformat gehen wir als Ampelkoalition und der Bundestag insgesamt einen Schritt auf die Bürger*innen zu. Neue, unbekannte Perspektiven und innovative Ideen für die Politik in Deutschland wollen wir so in das Parlament bringen — wer nicht Neues wagt, der verpasst die positiven Effekte von neuen Blickwinkeln und die damit verbundenen Innovationen.
Besser Entscheiden
"lebendige Demokratie" ist der Abschnitt im Koalitionsvertrag der Ampel überschrieben, in dem es um besseren Dialog und bessere Entscheidungen für eine bessere Gesetzgebung geht. Mit dem Bürgerrat setzen wir einen Teil dieses wichtigen Vorhabens um. Wir wollen durch diese neue Form des Dialogs die Entscheidungsfindung verbessern.
Arbeitsweise und Aufgabenstellung des Bürgerrats
Für den Bürgerrat "Ernährung im Wandel" diskutieren 160 ausgeloste Menschen vom 29. September 2023 an zahlreiche Fragestellungen:
Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger in der Ernährungspolitik vom Staat? Wo soll er aktiv werden, wo nicht? Was soll der Staat ermöglichen oder erleichtern?
Die Mitglieder des Bürgerrats sind als Expert*innen des Alltags gefragt. Was sind die Bedarfe der Bürger*innen? Was für eine Ernährungspolitik wünschen sie sich? Welches sind die besten Werkzeuge?
Fragen der Ernährungspolitik sind oft emotional stark aufgeladen. Über manchen polemischen Graben kann uns eine breite, öffentliche Debatte helfen, insbesondere in der Tiefe, die in einem Bürger*innenrat erreicht wird.
Am 29. September 2023 nimmt der Bürgerrat die Arbeit auf. Dafür tagen die Teilnehmer*innen drei Wochenenden in Präsenz sowie in sechs Onlinesitzungen. Gemeinsam mit einem professionellen Moderationsteam werden sie die Fragestellungen konkretisieren und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Diese werden sie im Februar 2024 dem Bundestag als Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen, danach werden die Empfehlungen im Parlament beraten.
Mehr und breite Beteiligung
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bürgerrat ist ein Mindesalter von 16 Jahren und der Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens drei Monaten. Durch diese Kriterien öffnen wir die Beteiligung auch für junge Menschen, sowie für Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Im Auslosungsprozess wurde zudem auf Geschlecht, Alter, die regionale Herkunft (Stadt und Land), den Bildungshintergrund sowie (das Thema ist ja Ernährung!) die Essgewohnheiten (vegan, vegetarisch, karnivor) geachtet, um möglichst viele Meinungen einfließen zu lassen.
Durch diese repräsentative Auslosung kommen auch gesellschaftliche Gruppen zu Wort, die an klassischen Beteiligungsformaten weniger stark vertreten sind. Der Bürgerrat ist verbunden mit der Hoffnung, Beteiligungsdefiziten unserer Demokratie zu begegnen. In herkömmlichen Beteiligungsformaten ist der Anteil von Menschen ohne Hochschulbildung und auch von Frauen oft gering. Der Bürgerrat des Bundestages erkennt dieses Defizit an und quotiert die gelosten Plätze entsprechend.