Bernhard Herrmann zu den gemeinsamen Forderungen des Deutschen Mieterbundes und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW
Zu den gemeinsamen Forderungen des Deutschen Mieterbundes und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW erklärt Bernhard Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:
„Eine zentrale Aufgabe des Gebäudeenergiegesetzes ist es, Mieterinnen und Mietern ausreichenden Schutz vor zu hohen Betriebskosten zu geben. Nur mit einer Umstellung auf klimafreundliches Heizen stellen wir sicher, dass Mieter*innen künftig nicht in der Kostenfalle steigender fossiler Preise landen.
Dieser Schutz muss sich auch im Mietrecht widerspiegeln. Deshalb fordern wir über die geplanten Schutzinstrumente im Gesetzesentwurf hinaus eine sozial gerechtere Lastenverteilung bei energetischen Modernisierungen. Dazu muss die Modernisierungsumlage angepackt und auf höchstens vier Prozent im Jahr und maximal 1,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in acht Jahren begrenzt werden. Dabei dürfen nur Maßnahmen umgelegt werden, die auch nachweislich zu Energieeinsparungen führen. Für Vermieter*innen gibt es eine Vielzahl an Fördermitteln, die noch stärker in Anspruch genommen werden sollten. Außerdem muss eine klare Trennlinie zwischen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gezogen werden.“